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Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung

contra in den k. k. Erbländern etwas gelehret, geschrieben, oder zum Drucke befördert werden; unter welchem Verbote iedoch die aus der Fremde hereinkommenden Bücher, so von dieser Bulle pro vel contra Meldung machen, oder einige dahin einschlagende Gegenstände ex confesso vel incidenter behandeln, keineswegs begriffen sind.
Hofdekret vom 27. November 1781.
Niemand soll auch über die Kondemnazion der in dieser Bulle enthaltenen Proposizionen öffentlich weder pro noch contra disputiren. Wie denn auch die theologischen Lehrer auf der hohen Schule anzuweisen sind, daß sie den theologischen Schülern von dieser Bulle ebenfalls nur den Begriff und nöthigen Unterricht geben, ohne iedoch in Schulzirkeln, oder anderen sowohl öffentlichen als Privatgelegenheiten sich über die Kondemnazion, oder darinn enthalteten Proposizionen in Disputazionen pro vel contra einzulassen
Hofdekret vom 11. Mai 1782.
Brevier. N. XXIV.
Es ist bereits unterm 7. Mai 1774. befohlen worden, daß die in den zwar schon verbotenen, gleichwohl aber in den meisten Diözensen noch üblichen Breviarien Gregorii VII. enthaltene so irrige Die anstössige Stelle in Festo Gregorii VII. ist in Brevieren unter Strafe zu verpicken.
Empfohlene Zitierweise:
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung. Johann Georg Moesle, Wien 1785, Seite 241. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_aller_unter_Joseph_II_ergangenen_Verordnungen_und_Gesetze_Bd_2.pdf/247&oldid=- (Version vom 1.8.2018)