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Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung

als gefährliche Lekzion von der Gewalt des Papstes, Monarchen abzusetzen, mit einem Papiere verpicket, und ein nach der Hand in Vorschein kommendes dergleichen unächtes Brevier nicht nur in Beschlag genommen, sondern auch dessen Inhaber als ein den Gesetzen Widerspenstiger zur Verantwortung gezogen werden soll. Da aber dieses zum Theile bisher nicht befolget worden ist: so wird diese sträfliche Unfolgsamkeit den gesamten Ordinarien mit dem Auftrage erinnert, daß sie der sämlichen Sekular- und Regulargeistlichkeit die allerhöchst befohlene Verpickung der in der Frage stehenden Stelle noch einmal einzuschärfen, und durch abgeordnete Kommissarien aller Orten vom wirklichen Vollzuge sich um so mehr zu versichern haben, als widrigenfalls, wenn von der nachforschenden politischen Stelle ein Brevier, in welchem diese Stelle nicht verpicket wäre, entdecket werden sollte, von selben für iedes dergleichen Brevier eine für die Armen zu vewendende Geldstrafe pr. 50 fl. ohne mindeste Nachsicht eingetrieben werden würde.

2. Sollen auch die Ordinarien den Ordensgeistlichen überhaupt die Verpickung der mit den landesfürstlichen Verordnungen wegen der Aufhebung des Nexus im Widerspruche stehenden Konstituzionen, als die Constitutiones Generales
Eben so sind die Stellen, die den landesfürstl. Verordnungen in Aufhebung des Nexus der Religiosen entgegen stehen, in ihren Constitutionibus generalibus zu verpicken.
Empfohlene Zitierweise:
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung. Johann Georg Moesle, Wien 1785, Seite 242. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_aller_unter_Joseph_II_ergangenen_Verordnungen_und_Gesetze_Bd_2.pdf/248&oldid=- (Version vom 1.8.2018)