Seite:Handbuch aller unter Joseph II ergangenen Verordnungen und Gesetze Bd 2.pdf/25

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Diese Seite wurde noch nicht korrekturgelesen. Allgemeine Hinweise dazu findest du auf dieser Seite.
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung

ren sie die Ordensgeistliche, von dem Orden ernähret werden; haben sie aber aus eigenem als Studenten gelebet, so müssen sie auch Kleidung, Bücher, dann andere Fahrnisse im Seminarium selbst anschaffen, und für Kost, Licht und Wäsche dasjenige zahlen, was nach Billigkeit bestimmet werden würde.

Hofdekret vom 7. Weinmonat 1783.

Der Repräsentant hat fürschwache Subiekte den Ersatz der Kosten zu leisten.

Jedoch ist jener Repräsentant, der schwache Subiekte in die Generalseminarien lieferte, und denenselben unnütze Auslagen dadurch verursachen würde, zu dem Ersatze anzuhalten.

Hofdekret vom 24. November 1783.

Tituluss Mensae wird aber von Seminarien nicht ertheilet.

Durch diese Aufnahme eines Zöglings in die Generalseminarien aber wird demselben nicht zugleich der Titulus Mensae von en Generalseminarien ertheilet, sondern die Ordinarien, um einem dergleichen Alumnus bei seinem Austritte die höhere Weihung ertheilen zu können, haben sich von demselben jedesmal einen anderen Titulum Mensae vorlegen zu lassen.

Hofdekret vom 5. Christmonat 1783.

Empfohlene Zitierweise:
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung. Johann Georg Moesle, Wien 1785, Seite 23. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_aller_unter_Joseph_II_ergangenen_Verordnungen_und_Gesetze_Bd_2.pdf/25&oldid=- (Version vom 1.8.2018)