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Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung

werden, um sich in der Noth Raths erholen zu können.

Ergötzungen hat der Rektor gut zu heissen, besonders werden die gimnastischen Uibungen empfohlen, die zur Erhaltung der Leibeskräfte und Munterkeit der Seele viel beitragen.

Vom Tische.
7. Die Speisen sollen einem wie dem anderen gleich gereicht werden, es müßten nur einige krank oder schwächlicher Gesundheit sein.

Die Speisen sollen gut gekocht und zubereitet sein.

Vor und nach dem Tische ist das Gebet ordentlich zu verrichten, und hat niemand ohne dem gegebenen Zeichen vom Tische aufzustehen.

Von den Kranken.
8. Bei einem Kranken soll der Arzt berufen werden, und derselbe mit Arzneien, ohne darinn im geringsten sparsam zu sein, und gehörigen Speisen verpfleget werden.

Der Rektor hat keinen Fleiß, keinen Liebesdienst, und nichts zu unterlassen, was dem Kranken eine Erleichterung verschaffen kann.

Empfohlene Zitierweise:
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung. Johann Georg Moesle, Wien 1785, Seite 35. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_aller_unter_Joseph_II_ergangenen_Verordnungen_und_Gesetze_Bd_2.pdf/37&oldid=- (Version vom 1.8.2018)