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Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung

werden. Ohne des Präfektes Erlaubnis hat niemand vom Gottesdienste noch Tische auszubleiben. Diese Erlaubnis soll schwer, und nur aus wichtiger Ursache, und auf kurze Zeit gegeben werden. Zur Zeit der Ruhe und Studien soll keiner ein fremdes Zimmer betreten, das weder dem Rektor, noch dem Präfekt verschlossen sein darf.

Keiner soll schätzen, oder hin- und herlaufen, keiner mit den Hausdienern sich gemein machen, oder ihnen Geschäfte auftragen; keiner die Küche, Speiskammer oder dergleichen besuchen.

Von dem Stillschweigen und den Erholungsstunden.
6. Das Stillschweigen, welches zur Erhaltung des Friedens und der Frömmigkeit, zum Fortgange im Studieren, und zur Ruhe des Herzens so viel beträgt, soll genau beobachtet werden.

Beim Speisen soll die Geschichte von Muratorius, Fleurius, Racinius und anderen dergleichen vorgelesen werden.

Zur Zeit der Erholung soll man doch keinen Lärm machen, sondern sich von nützlichen Dingen unterreden. Zu diesem Ende wird sich das Kollegium politische, gelehrte und geistliche Zeitungen anschaffen. Die beßten geographischen und chronologischen Tabellen werden auf die Wände aufgehenkt

Empfohlene Zitierweise:
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung. Johann Georg Moesle, Wien 1785, Seite 34. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_aller_unter_Joseph_II_ergangenen_Verordnungen_und_Gesetze_Bd_2.pdf/36&oldid=- (Version vom 1.8.2018)