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Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung

Müßten aber mehrere in einem Zimmer wohnen, so ist darauf zu sehen, daß keiner dem anderen hinderlich sei. Sie mögen schlafen gehen, oder aufstehen, so sollen sie ihre Umhänge vorziehen. Jedem sichtbar soll im Gemeinzimmer der Präfekt, der über die nächtliche Ruhe zu sorgen hat, schlafen, und genau darauf sehen, daß die Lampe immer brenne, und das ganze Zimmer beleuchte.

Von der Kleidung.
4. Die Kleider von einerlei Zeuge und Schnitte wird das Kollegium anschaffen; der kaiserl. Adler soll entweder vorne auf der Brust hängen, oder in die Kleider eingewebt sein. Jeder, der neu ankömmt, soll wenigstens zwölf Hemde mitbringen. Sind diese abgetragen, schafft das Kollegium andere. Alles soll rein, und nichts gezwungen sein.

Keiner soll mit einem schmutzigen oder zerrissenen Kleide erscheinen. Jeder soll bäurische Nachlässigkeit vermeiden. Lange, aufgethürmte und wohlriechende Haare sind der kirchlichen Eingezogenheit und dem Ernste zuwider.

Verhaltungsregeln zu Hause.
5. Alles, was die Ordnung des Kollegiums vorschreibt, es mag nun die Frömmigkeit oder die Wissenschaften, oder das Betragen in oder ausser dem Hause betreffen, soll in bestimmter Stunde beobachtet

Empfohlene Zitierweise:
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung. Johann Georg Moesle, Wien 1785, Seite 33. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_aller_unter_Joseph_II_ergangenen_Verordnungen_und_Gesetze_Bd_2.pdf/35&oldid=- (Version vom 1.8.2018)