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Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung

und der Kirche würdigen Sitten unterrichtet werden, und sich mit jenem Ernste, Eingezogenheit, Klugheit, Sanftmuth und jeden sowohl christliche als geselligen Tugenden ausschmücken, um sich jedermann zu empfehlen, jedermann zu nützen, und das Christenthum mit mehr Frucht zu befördern. Sie sollen jedes Gesetz, als dahin abzweckend betrachten und sich in diesen Tugenden üben, und denen, deren Sorgen sie anvertraut sind, gehorchen, beschreiben und erfurchtsvoll mit ihnen reden, alle Ermahnungen und Strafen geduldsam annehmen.

Sie sollen einig sein und alle Streitigkeiten vermeiden.
2. Sie sollen untereinander einig und friedsam leben, alle im Bette, in Kleidungen, Zimmergeräthe, am Tische und allenthalben gleich gehalten werden; unter ihnen sollen keine Streite über Aelttern, Vaterland, Vermögen oder Geschlecht sein.

Von den Zimmern und der Ordnung für die Nächste
3. Die Zöglinge sollen in zwo oder drei Klassen, je nachdem es die Zahl fordert, abgetheilt werden, jeder Klasse soll ein Priester von bekannter Rechtschaffenheit vorgesetzt werden, um über Zucht zu machen. In jeder Klasse soll jeder sein eigen Zimmer haben. Dieses soll reinlich, einfach, ohne Verzierung sein; gleich in der Frühe, soll das Bett und das übrige in Ordnung gebracht werden.

Empfohlene Zitierweise:
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung. Johann Georg Moesle, Wien 1785, Seite 32. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_aller_unter_Joseph_II_ergangenen_Verordnungen_und_Gesetze_Bd_2.pdf/34&oldid=- (Version vom 1.8.2018)