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Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung

leichtesten erreichen, wenn man ohne Dispensazion die von den Kanonen vorgeschriebenen Interstizien beobachtet: wenn nicht Nothwendigkeit, oder der Nutzen der Kirche auf Bestimmung der Bischöfe eine Ausnahme macht. Denn auf diese Art werden die Zöglinge, die durch ordentliche Zwischenzeiten von den untern die obern Stufen besteigen, mit mehr Genauigkeit unterrichtet werden können, welch eines gro0en Gewichtes die priesterliche Würde sei, und dadurch erhält man auch von jedem eine vollständigere Kenntnis, als man sonst gewöhnlich durch die paartägigen geistlichen Übungen erhält. Jeder soll sodann seinen Entlassungsbrief von seinem Bischofe vorzeigen, und dem tizinensischen Bischofe vor der Weihe überreichen. Das beste aber ist, wenn die Bischöfe ihr Urtheil von den Leben und der Wissenschaft eines jeden, so lange sie sich hier aufhalten, demjenigen zuschicken, die diesen Kollegium nun vorstehen, und die durch längeren Umgang ein genauere Kenntniß von den Sitten der Jünglinge haben.


III.


Von der Hauszucht.


Worinn die Hauszucht besteht.
1. Daß die Leute, die zum Priesterthum und Worinn zum rhätigen Leben bestimmet sind, in anständigen

Empfohlene Zitierweise:
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung. Johann Georg Moesle, Wien 1785, Seite 31. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_aller_unter_Joseph_II_ergangenen_Verordnungen_und_Gesetze_Bd_2.pdf/33&oldid=- (Version vom 1.8.2018)