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Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung

soll nach der Ordnung und der Vorschrift der besten Zucht angeordnet werden.
Gottesdienste sollen gemeinschaftlich gehalten, und die Zöglinge in geistlichen Verrichtungen unterwiesen werden

5. An Festtagen sollen die Gottesdienste gemeinschaftlich gehalten werden.
Ist einer aus den Zöglingen Priester, so soll er hie und da predigen, und das Evangelium erklären, damit auf diese Art die jungen Leute sich nach und nach gewöhnen, geistliche Verrichtungen mit Anstand und Würde zu verwalten.
Bei allen diesen Verrichtungen soll der Geistvater gegenwärtig sein, und zu bestimmten Tagen und Stunden die Zöglinge in geistlichen Zeremonien und ihrem Gebrauche unterrichten.

An Sonntagen wird katechetischer Unterricht gegeben.
6. An Sonntagen wird katechetischer Unterricht in Glaubenslehren und Plichten in einem simplen beredten, deutlichen Vortrage als zum Muster der Zöglinge, nach welchen sie seiner Zeit ihrer christlichen Unterrichte vortragen sollen, gehalten, wobei auch die Hausdiener erscheinen können.

Die Interstizien sind zu beobachten.
7. Um sich der erforderlichen Tugend und Wissenschaften sattsam zu überzeigen, soll man jene lang und oft prüfen, welche man zu den geistlichen Weihen zulassen will, dieses wird man dadurch am

Empfohlene Zitierweise:
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung. Johann Georg Moesle, Wien 1785, Seite 30. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_aller_unter_Joseph_II_ergangenen_Verordnungen_und_Gesetze_Bd_2.pdf/32&oldid=- (Version vom 1.8.2018)