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Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung

Die orientalische und hebräische, dann griechische Sprache sollen sie in der nämlichen Zeit lernen, welche Sprachen sehr dienlich sind, die heilige Schrift und die Werke der christlichen Lehrer zu verstehen. Dabei sollen sie sich auf das Naturrecht und auf das Jus publicum verlegen, wodurch sie zur Erkenntnis des höchsten Gutes vorbereitet, die Wesenheit und Rechts der höchsten Mächte einsehen, und die Pflichten kennen lernen, die wir Gott und dem Nächsten schuldig sind. Auch in der feineren Litteratur sollen sie nicht unwissend bleiben, besonders was die Naturgeschichte betrifft.

Sie werden auch in der Chemie, Botanik, in dem Ackerbau, in der Mathes und in der Diplomatik unterrichtet werden. Diese Vorlesungen können sie zu leeren Stunden und Tagen hören.

An Vakanztagen können sie phisischen Experimenten, und verschiedenen Beobachtungen beiwohnen.

Von der Art der häuslichen Uibungen.
2. Die für die Wissenschaften bestimmten Stunden, und die ganze Anordnung soll auf einem für jeden sichtbaren Orte in einer Tabelle angeheftet werden.

Empfohlene Zitierweise:
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung. Johann Georg Moesle, Wien 1785, Seite 38. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_aller_unter_Joseph_II_ergangenen_Verordnungen_und_Gesetze_Bd_2.pdf/40&oldid=- (Version vom 1.8.2018)