Seite:Hartung Geheimbuch eines deutschen Handelshauses.djvu/50

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

wahrscheinlich aber nur deshalb, weil sie nicht gebucht sind, wie überhaupt diese erste Generalrechnung in manchem anders eingerichtet ist als die folgenden. Ausserdem wurde auch bisweilen eine Art Mietsentschädigung gewährt, woraus vielleicht der Schluss gezogen werden kann, dass viele der übrigen, besonders die auswärtigen Geschäftsstellen zugeteilten, neben ihrem Bareinkommen noch freie Wohnung nebst Heizung und Beleuchtung in den Gebäuden gehabt haben werden, welche die Gesellschaft zu Handelszwecken erworben oder gemietet hatte. Auch die Ausstattung solcher Dienstwohnungen scheint zum Teil wenigstens auf Kosten der Firma erfolgt zu sein; in der Abrechnung der Faktorei Antwerpen steht 1543 ein Posten von 743 fl. für „Hausrat“ der dortigen Handelsbehausung, die selbst 1545 mit 650 L., d. h. rund 3000 fl. bewertet wurde, und ebenso wird 1561 in der Abrechnung für Danzig vergoldetes Trinkgeschirr im Werte von 48 fl. erwähnt, das für den Gebrauch der Faktorei bestimmt war. Endlich wurden auch besondere Unterstützungen in Krankheitsfällen, beziehungsweise zum Zweck der Wiederherstellung der Gesundheit gelegentlich gezahlt, wie ein Fall aus dem Jahre 1561 beweist, und die Niederschlagung von Ansprüchen der Firma, ein sogenannter Nachlass, kam verdienten Beamten gegenüber ebenfalls vor. Zahlbar waren alle diese Bezüge formell erst am Ende jeder Rechnungsperiode, thatsächlich aber gewährte man den Angestellten in der Regel einen grossen Teil dessen, worauf sie Anspruch hatten, in der Form von Vorschüssen „zu ihrer Notdurft“ voraus und stellte dann bei der Generalrechnung ihr Soll und Haben gerade so wie das der Geschäftsinhaber einander gegenüber.

Wenn die Besoldung selbst sich lange auf einer verhältnismässig niedrigen Stufe hielt, so lag dies zum Teil daran, dass die Beamten anfangs ausnahmslos mit eignem, wenn auch oft nur mässigem, Kapital an den Unternehmungen der Gesellschaft beteiligt und in den hohen Gewinnanteilen, die ihnen zufielen, die hauptsächliche Entschädigung für ihre Arbeit zu erblicken