Seite:Hartung Geheimbuch eines deutschen Handelshauses.djvu/52

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Wirkungen des modernen Kautions- und Tantièmewesens durch diese Einrichtung gleichzeitig erzielt wurden.

Eine Aenderung trat in dieser Beziehung zunächst insofern ein, als es allmählich üblich wurde, die Kapitaleinlage der Diener nur zum Teil auf Gewinn und Verlust, zum Teil gegen feste Zinsen zuzulassen, wobei allerdings in einzelnen Fällen über den landesüblichen Zinsfuss weit hinausgehende Prozente zugestanden werden mussten, wahrscheinlich, um besonders bewährte Kräfte im Dienste der Gesellschaft festzuhalten. So wurden 1551 dem Jakob Lang 8 %, dem Lukas Gassner sogar 10 % zugesichert. Mit der auch in anderer Beziehung bedeutungsvollen Neuordnung von 1557 hört die Beteiligung der Gesellschaftsbeamten auf Gewinn und Verlust ganz auf, während die Einlagen gegen feste Verzinsung, zum Teil nach einem Vorzugsfusse, beibehalten wurden, da man sich der Garantien, die dieses System bot, nicht leicht begeben konnte. Das genossenschaftliche Princip, darin besteht das allgemeine Ergebnis dieser Entwickelung, welches das Verhältnis der leitenden und dienenden Geschäftsorgane anfangs beherrschte, macht in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts dem grosskapitalistischen Individualismus Platz, der zwischen Inhabern und Beamten eine scharf sich markierende Grenzlinie zieht und diese auf ihre festen Gehalts- und Zinserträge verweist, die Früchte der gemeinsamen Arbeit, die Freude am Gewinn und die Furcht vor dem Misslingen aber jenen ausschliesslich vorbehält.

Es würden sich für die Beurteilung des Entwickelungsganges, den der deutsche Handel jener Zeit genommen hat, neue Gesichtspunkte ergeben, wenn festzustellen wäre, ob dieser Fortschritt – falls es ein Fortschritt war – einer allgemein vorherrschenden Tendenz oder nur den besonderen Verhältnissen dieses Handelshauses seinen Ursprung verdankte.