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ausbrach, einen brandigen Geruch wahrgenommen und bei genauerer Durchsuchung des Grundstücks hinten am Schuppen einen ausgebrannten Strohwisch nebst einigen verkohlten Latten gefunden; da jedoch weiter keine Spur eines Feuers zu entdecken gewesen, war man an die Tagesarbeit gegangen. Es kostete gewaltige Anstrengungen, das entfesselte Element nicht weiter um sich greifen zu lassen. Ein Glück, daß die in der Nähe befindliche Weißritz reichlich Wasser bot; dadurch wurde es möglich, nach einstündiger schwerer Arbeit die Hauptgefahr zu beseitigen. Leider verunglückten bei dem Einreißen des hinteren Giebels vom Hohlfeld'schen Wohnhause 3 commandirte Artilleristen und ein verabschiedeter Soldat von der Rosenstraße in Dresden durch den unerwarteten Einsturz des Giebels und des Daches[1]. -

Kurze Zeit nach dem letzten Brande erschien ein vom 31. August 1818 datirendes Rescript der Landesregierung, durch welches dieselbe behufs Erlangung einer vollständigen und genauen Uebersicht des in Folge der Kriegsjahre entstandenen Schuldenwesens anordnete, die städtischen und ländlichen Gemeinden sollten tabellarische Verzeichnisse der entstandenen Communschulden anfertigen und einreichen[2]. Für Plauen ergab sich hierbei Folgendes:

1) Die Commun besaß kein sicheres jährliches Einkommen.
2) Sie hatte eine Forderung von 38877 Thlr. 3 Gr. 9 Pf. für bestrittene Lieferungen, Spannfuhren, Einquartierungen u. s. w., und hoffte deshalb bei einer etwa künftig stattfindenden allgemeinen Ausgleichung auf eine Entschädigung.
3) Die Communschulden betrugen
a) an zinsbaren Capitalien:
1300 Thlr., welche die Gemeinde 1814 zur Wiederherstellung der geistlichen Gebäude (s. S. 114, 115, 125) und zur Bestreitung des Einquartierungsaufwandes vom Materniamte erborgt hatte;
b) an anderen liquiden Forderungen:
222 Thlr. 12 Gr. zur Zeit rückständige Capitalzinsen von vorbebemerkten 1300 Thlr.;
773 Thlr. 16 Gr. 11½ Pf. rückständige extraordinäre Steuerbeiträge und
758 Thlr. 2 Gr. - Pf. desgl. ordinäre Steuern auf die Jahre 1813-1815.

Die Zinsen für die 1300 Thlr. wurden, soweit es die Umstände gestatteten, durch Auflagen aufgebracht. In gleicher Weise sollte auch die Rückzahlung der Capitalien zu seiner Zeit bewerkstelligt werden[3].

Bei einer solchen Lage der Verhältnisse sah sich die Gemeinde außer Stande, die auf das Steuerausschreiben vom 1.Mai 1813 noch rückständigen Beiträge trotz wiederholter Mahnungen abzuführen, vielmehr bat sie um Erlaß der Zahlung. Darauf hin fand sich die

  1. Ger. A. Lit. P. Nr. 32.
  2. Ger. A. Lit. K. Nr. 29, Bl. 1.
  3. Ebenda Bl. 8.