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aus Dr. Simon Pistorius v. Seußlitz, Dr. Georg v. Komersted, Ernst v. Miltiz, Christoph v. Carlowitz, Hans und Wolf v. Schönberg, Otto v. Ebenleuben und aus 11 Dresdner Bürgern „ein Röhrwasser mit 2 Röhren nebeneinander zu Plauen in der Weißritz" fassen und bis in die Stadt Dresden, auch in ihre Häuser ihrer Gelegenheit nach leiten, austheilen, erblich verkaufen oder behalten und sonst gebrauchen dürfe[1]. Unterm 20. Decbr. 1551 erhielt Caspar Vogt auf sein Ansuchen abermals die landesherrliche Erlaubniß zur Anlegung einer 5zölligen Röhrfahrt aus dem Dorfe Plauen nach dem Wasserhause auf dem Dresdner Altmarkt[2].

Weil es in der Folge unthunlich schien, alle Röhren in oder hinter dem hiesigen Orte nach dem Grunde zu einzulegen, wurden spätere Leitungen sowohl in der Nähe der jetzigen sog. Walkmühle, als auch in der Stadt unweit der Annenkirche, die freilich damals noch nicht stand, mit der Weißritz oder dem von ihr gespeisten Mühlgraben in Verbindung gebracht, und so unterschied man später 3 Hauptröhrlager, nämlich 1) das hoch- 2) das mittel- und 3) das niederplauische Röhrwasser, wovon das erste im Gebiet des Dorfes Plauen, das zweite zwischen der jetzigen Walk- und der Papiermühle, und das dritte zwischen dem Sternplatz und dem Bamberger Hof in Dresden gefaßt wurde[3]. Laut eines Verzeichnisses vom 9. Juni 1563 existirten damals 4 hoch-, 3 mittel- und 8 niederplauische Röhren, und gehörten davon 5 dem Hofe und 10 verschiedenen Privatpersonen[4]. Im Laufe der Zeit erhöhte sich die Zahl der Röhren bedeutend, und betrug sie z. B. 1755 25. Der Landesherr hatte davon 11 zu seiner Verfügung, nämlich 4 hoch-, 5 mittel- und 2 niederplauische, während von den übrigen 14 eine Anzahl Privatpersonen und die Bürger Dresdens den Nutzen zogen[5]. Die 3 sog. Plauischen Röhrwasserleitungen sind seit ihrem Bestehen bis in die neuere Zeit zwar mehrfachen Veränderungen unterworfen worden, aber doch auch gegenwärtig trotz der neuen vorzüglichen Wasserversorgung Dresdens vom rechten Elbufer her noch immer in Thätigkeit.

Aus dem Jahre 1547 erhalten wir die erste Mittheilung von den Gerichtstagen, welche für die in's Materniamt gehörigen Dörfer sicherlich schon seit sehr langer Zeit eingerichtet waren und in der Regel jährlich einmal, nach Umständen öfterer oder seltener, abgehalten wurden. Das Gericht, mit den Ortsrichtern von Oberhermsdorf, Loschwitz und Plauen besetzt[6], hielt seine Sitzungen unter Beiziehung der Gerichtsschöppen aus den genannten Dörfern in Gegenwart des regierenden Dresdner Bürgermeisters als Materniamtsverwalter lange Zeit auf dem Rathhause, zuweilen auch in der Behausung des letzterwähnten

  1. H. St. A. Actenstück den Dresdnischen Festungsbau betreffend, 1554, Bl. 110.
  2. Ebenda, Bl. 108.
  3. Ger. A. Rep. 4 Loc. 119 Lit. W Nr. 4, Bl. 66.
  4. Ger. A. Rep. 4 Loc. Bl. 16-18.
  5. Ger. A. Rep. 4 Loc. 119 Lit. W Nr. 4, Bl. 168.
  6. Ger. A. Gerichts- und Handelsbuch des Hospitalamts Materni Nr. 3 Bl. 55.