Seite:Heft03VereinGeschichteDresden1880.pdf/36

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

früher[1] entstanden sei. Nach ihrer Fertigstellung im Jahre 1571 sollten sich aber auch die aus Dresden und 31 Dörfern der Umgegend stammenden Mahlgäste, welche bisher in den beiden Mühlen hatten mahlen lassen, die auf dem Gebiete des jetzigen Reisewitz'schen Grundstücks lagen und 2 Brüdern Moses gehörten, für immer nach der Hofmühle halten, was die genannten Besitzer veranlaßte, den Landesherrn zu bitten, derselbe möge ihnen ihr Eigenthum abkaufen. Darauf ging Kurfürst August jedoch nicht ein, sondern entschädigte sie laut Vertrag vom 7. März 1573 nach 3jährigen Verhandlungen durch unentgeldliche Ueberweisung der Ober- und der Untermühle in Tharandt[2]. - Jedenfalls gleichzeitig mit der Hofmühle entstand auch die bis 1878 neben ihr liegende und zur Herstellung der verschiedenen Arbeiten in Eisen höchst nöthige Schmiede; wenigstens wird sie schon 1578 erwähnt und dabei angegeben, daß ihr erster Besitzer, Georg Weidner, sie am Sonntage Quasimodogeniti des letzterwähnten Jahres für 250 Gulden an seinen Sohn verkaufte[3].

Aus jener Zeit ist uns auch ein Individual-Steuer-Schatzungsregister von Plauen aufbewahrt, das älteste, das wir kennen, und das um deswillen bemerkenswerth erscheint, als es nicht nur die sämtlichen angesessenen Ortseinwohner vom Jahre 1576 namentlich anführt, sondern auch den Werth der ihnen gehörigen Besitzungen und die darauf zu zahlenden Steuern zur Kenntniß bringt. Die Abgaben an den Landesherrn wurden damals nach den sog. Steuerschocken bestimmt und als Schocksteuer bezeichnet. Zur Erklärung dieses Namens diene Folgendes. Etwa bis zum Jahre 1300 wurden nur Denare geprägt, deren einer einen Werth von 14 Pf. besaß[4]. Als um die erwähnte Zeit der Böhmenkönig Wenzel die ersten Groschen münzen ließ, gelangten dieselben später, besonders durch Friedrich den Streitbaren (1381-1428) auch in der Mark Meißen zur Einführung. Weil nun 60 Groschen auf 1 Mark Silber gingen, also 1 Groschen einem Werthe von 70 Pfennigen entsprach[5], und die Landleute gewohnt waren, bei sehr vielen Dingen nach Schocken zu zählen, so rechnete man auch die neue Münze nach Schocken, und bildete auf diese Weise die Steuerschocke, d. i. die Angabe des Geldwerthes eines Grundstücks in Groschen, und zwar nach Schocken gezählt. Jeder Grundstückseigenthümer hatte behufs Erhebung der Steuern, deren Höhe sich, wie heutzutage, nach der Größe des Vermögens richtete, den Werth seines Besitzes in Schocken anzugeben, und von jedem derselben eine bestimmte Abgabe in Pfennigen zu zahlen[6].

  1. Teichert, Nachrichten über das Mühlenwesen in und um Dresden, S. 7.
  2. F. A. Rep. 43, Grüllenburg Nr. 3, Loc. 33758, Bl. 47-49.
  3. Gem. A. Gerichtshandelsbuch von 1572, Bl. 113.
  4. Welte, Gau- und Archiidiakonat Nisan, S. 40, Anmerkung 37.
  5. Ebenda.
  6. Hasche, Umständliche Beschreibung, Band 4, S. 587, 588.