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bezahlte 2 Tage später, als der Soldat durch Aderlassen sich einer nöthig gewordenen Blutabzapfung unterzog, wieder 2 Gr. für den Wein, trug regelmäßig die Waschgeldkosten, und opferte am Tage des Wegzuges von Plauen, den 17. Decbr. für den Recruten 3 Gr. 6 Pf. für „Bier, Branntwein und Essen“. Die hiesige Ortsbehörde begab sich mit ihm am nächsten Tage in Begleitung einiger Rathsbeamten nach Neustadt zu dem Regimentsobersten Rochau, bei dem auch die Recruten anderer Gemeinden vorgestellt werden mußten. Die hier anwesenden Offiziere hatten von den ebenfalls meist für Geld angeworbenen Mannschaften vorher manchen Recruten zurückgewiesen; namentlich wollten sie keine „ausländischen“ annehmen. Als die Plauischen Gerichtspersonen davon hörten, war man „sehr bekümmert“, daß man mit dem aus Polen stammenden Mann möchte abgewiesen werden; „allein der Regimentsquartiermeister hatte den Obersten zum guten Freunde; er ging mit, als die Gemeinde ihren Recruten liefern sollte“. Sein Wort galt etwas, und da der Soldat „von Ansehen ein braver Mensch war“, so wurde er angenommen und mußte noch an demselben Tage den Fahneneid leisten. Da auch die bei der Angelegenheit betheiligten Plauischen behördlichen Personen Entschädigung für ihre Bemühungen erhielten, sowie einige Ausgabeposten des neuen Soldaten noch nachträglich zu decken und Spenden an den Fourier, an den Auditeur - derselbe erhielt u. A. auch für 2 Gr. Borsdorfer Aepfel - u. s. w. zu reichen waren, so beliefen sich schließlich die der Gemeinde für ihren Recruten erwachsenen Kosten auf 73 Thlr. 19 Gr. 9 Pf., eine verhältnißmäßig große Summe, die sie aber gern trug, da sie mit deren Bezahlung eine wenig erquickliche Angelegenheit ins Reine gebracht hatte[1]. -

Aus den nächsten 10 Jahren ist nur von traurigen Ereignissen zu berichten. 1734 herrschten in Plauen die Blattern, die namentlich kleinere Kinder wegrafften[2]. Den 16. Mai 1736 fiel der beim Holzflößen beschäftigte Arbeiter Martin Sperling hier in die Weißritz und ertrank[3]. Ganz anders kam Georg Oehse, ein Musikant und vormaliger Einwohner im hiesigen Orte den 4. Juni 1739 ums Leben, indem derselbe „unverhofft und miserabel unter freiem Himmel an der Hofmühle verschied, weil sein böses und halsstarrig Weib, die vorher den Mann von sich getrieben, ihn nicht in ihr Haus genommen, sondern verderben lassen, aller guten und nachdrücklichen Ermahnungen ungeachtet“. Auf „hohe Ephoralverordnung“ ward der Verstorbene „Andern zur Warnung“ an einem „besonderen Orte des Kirchhofs und in der Stille“ beerdigt[4]. - Zu einer gewaltigen Aufregung im hiesigen Orte kam es am 24. Juni 1740, als sich hier die Nachricht verbreitete, der Kngl. Hegereiter Johann Gottlieb Fickler sei am Nachmittag gegen 4 Uhr in der Flur des von ihm bewohnten Forsthauses meuchlings erstochen worden. Die Mittheilung erwies sich leider als

  1. Gem. A. Blatt ohne Bezeichnung.
  2. Pf. A. Todtenregister I, S. 101.
  3. Ebenda S. 105.
  4. Ebenda S. 113.