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Seite:Heft04VereinGeschichteDresden1883.pdf/29

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Punkt ist der letzte Paragraph der Feuerordnung zu betrachten, da er von der Hilfeleistung aus der Residenzstadt handelt. Er besagt: wenn bei verschlossener Festung Feuer in Alt-Dresden auskäme und es vom Kurfürsten oder dessen Festungskommandanten nötig befunden würde, daß 100 Mann, aus jedem Viertel 25, von der Bürgerschaft aus der Festung nebst vier Ratspersonen und den vier jüngsten Viertelsmeistern über die Elbbrücke hinausgelassen werden. Bei Tage kann dagegen nach Gelegenheit mehr Rettung geschehen, jedoch „daß die Vestung des Volckes nicht entblösset werde.“

Der überaus heftige Brand scheint die Viertel der Reihenfolge nach ergriffen zu haben; als Verwahrloserin des Brandes, welcher auch Menschenleben forderte, indem die Kinder Edlers und das Eheweib des Bürgers und Fleischers Mich. Francke „verbrunnen und zu Asche worden,“ wurde ein Mädchen ermittelt[1]. Überhaupt fanden sich als Kalamitosen 331 Hausbesitzer und 640 Hausgenossen vor. Außer Kirche, Schule, Regimentshaus, Wache und Pfarrhaus wurden im ersten Viertel 82, im zweiten 146, im dritten 59 und im vierten 44 Wohnhäuser eingeäschert. Erhalten blieben außer dem Jägerhofe und Rathause 21 Häuser zunächst der Brücke, an der Klostergasse und Meißner Gasse. Die Not, in die eine so große Anzahl armer Leute geriet, war sehr groß und veranlaßte den Rat zu Dresden, in der Zeit vom 6. bis 10. August für 163 Thaler 1 Gr. Brot und Bier zur Verteilung bringen zu lassen, auch den Kurfürsten und andere mildthätige Menschen um Naturallieferungen anzugehen. Infolgedessen wies der Kurfürst

40 Scheffel Korn in zwei Raten an, der Rat zu Meißen überschickte 8 Scheffel Mehl, 1 Faß Wein und einen Scheffel Salz, der Kurkanzler von Miltitz 9 Brote, 1 Faß Bier und ½ Tonne Wein, der kurfürstl. Leibmedicus Dr. Wiesener 2 Scheffel gebackene Brote und eine Hose Butter, Dr. Otto 2 Scheffel Brot und 2 Faß Bier, Bürgermeister Wiegner 1 Faß Bier; zwei Frauen spendeten 1½ Faß und 19 vermögende Einwohner zusammen 10½ Tonnen Bier. Um aber auch die Brandkalamitosen, namentlich für ihre Mobiliareinbußen, einigermaßen zu entschädigen, wurde vom 19. Aug.


  1. Vgl. Hasche, diplomatische Geschichte Dresdens, Bd. 3, S. 269.