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Seite:Heft04VereinGeschichteDresden1883.pdf/63

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Gesuche um Konzessionserteilung zur Anlegung einer Spiegelfabrik, resp. eines Spiegelhandels, zu gewähren. Bereits 1819 entstand eine solche in Dresden durch den Glasermeister Scheffler, und bald kamen noch einige neue derartige Geschäfte hinzu. Die Königl. Glasfabrik, welche mit diesen Handlungen eine große Konkurrenz zu bestehen hatte, auch keine besonderen Vergünstigungen genoß, erzielte bei einem durchschnittlichen Jahresumsatze von 3000 – 3300 Thlr. einen verhältnismäßig nur kleinen Gewinn[1]. Während früher, als noch die Friedrichsthaler Hütte und die hiesige Spiegelschleifmühle das Glas lieferten, namhafte Spiegel und andere Glassendungen aus der Niederlage nach Warschau, Petersburg, Stockholm, Kopenhagen, Utrecht, London, Paris, Malaga, Salzburg, Wien etc. abgegangen waren, blieb jetzt der Warenvertrieb nur auf das Inland beschränkt[2]. Der nachweisbare Rückgang des Geschäfts veranlaßte schon in den zwanziger Jahren eine Erwägung der Frage, ob es nicht geraten sei, die Niederlage gänzlich einzuziehen. Kam es auch vor der Hand darüber noch zu keiner Entscheidung, so wurde diese Frage doch von neuem angeregt, als der Faktor der hiesigen Spiegelfabrik 1830 bat, ihn aus seiner Stellung zu entlassen[3]. Unterm 29. Dezember desselben Jahres genehmigte die Regierung sowohl das eingereichte Entlassungsgesuch, als auch die gänzliche Auflösung des Geschäfts für Michaelis 1831[4]. Um den Absatz der gesamten Vorräte zu beschleunigen, wurden alle Waren bei Entnahme größerer Posten mit 12 – 15 %, beim Verkauf im Einzelnen mit 3 – 4 Groschen Rabatt auf den Thaler abgegeben[5]. Alle die Vorräte, welche man in dem bis Ende Juli 1831 fortgehenden Verkaufe nicht abzusetzen vermocht hatte, gelangten nebst sämtlichen Inventarstücken der Fabrik den 9. und 10. September zur öffentlichen Versteigerung, wobei man, unter Abrechnung der Auktionsgebühren, 1060 Thlr. 4 Gr. vereinnahmte[6]. Damit hatte die Königliche


  1. Ebenda Vol. 62, Bl. 93.
  2. Ebenda Bl. 7.
  3. Ebenda Vol. 62, Bl. 278.
  4. Ebenda Bl 281, 282.
  5. Ebenda Bl. 279. 280.
  6. Ebenda Bl. 295. 297.