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Der Rat erstattete hierüber, sowie über die weitere ihm erteilte Bedeutung, daß ohne den geringsten Zeitverlust binnen dato und dem 20. dss. wenigstens 200,000 Thaler abgeliefert, solche aber auf die Besitzer der Grundstücke und auf die Mietleute repartiert und von den Säumigen mit der schärfsten Exekution eingetrieben werden sollten, unter Beifügung geeigneter Vorschläge für das Kollektationswerk sofort Bericht an die Landesregierung, welche am 7. Februar in pleno consessu jene Vorschläge durchgängig genehmigte, auch dem Rate und den beiden Beamten des königl. und kurfürstl. Amtes hierselbst conjunctim mündlichen Auftrag zu Besorgung alles in der Sache Erforderlichen erteilte.[1] Daraufhin machte heute noch das hiesige Amt und der Rat durch gedruckte Patente, öffentlich bekannt, daß sämtliche Grundstücksbesitzer ohne alle und jede Ausnahme zwei Thaler von jedem Hundert Thaler des Werths ihrer Grundstücke und die zur Miete wohnenden Personen fünf Groschen von jedem Thaler des jetzigen jährlichen Mietzinses sofort ganz und in ungetrennter Summe längstens binnen vier Tagen zu Vermeidung aller zu besorgenden äußersten Gefahr und schärfster Exekution abzuführen hätten.[2]

8. Februar. Nachmittags 4 Uhr ließ der Generalmajor und Kommandant von Finck dem Senate durch eine mit Ober- und Untergewehr versehene Ordonnanz eine versiegelte Ordre insinuieren, mittelst deren derselbe eine von ihm unterzeichnete Spezifikation dem Rate übersandte, „wie viel diejenigen [reichen und vermögenden Einwohner hiesiger Stadt] über das, was vom Rate in Ansehung ihrer Grundstücke oder ihrer innehabenden Mieten bereits ausgeschrieben worden, zur Beitreibung der von des Königs Majestät verlangten 500,000 Thaler Kontribution und zum Soulagement der Armen hiesiger Stadt besonders kontribuieren sollen,“ gleichzeitig aber auch eröffnete, daß, wenn diese Gelder[3] längstens binnen 8 Tagen nicht zusammengebracht


  1. G. XXXII. 112 Bl. 24 flg.
  2. G. XXXII. 81 Bl. 20 flg.; G. XXXII. 124w. Bl. 4 flg. und Dreßdnische Merkwürdigkeiten des 1758. Jahres, S. 11.
  3. Anm. Ihre Gesamtsumme belief sich auf 250,850 Thaler, doch wurden einzelne Quanten vom Generalmajor von Finck nachträglich ermäßigt oder ganz erlassen. An erster Stelle der Liste figurierte der Premierminister Graf Brühl mit dem höchsten geforderten Quantum von 30,000 Thalern, die derselbe mutmaßlich auch voll erlegen ließ, denn im Restantenverzeichnisse steht er zwar noch mit 10,000 Thalern Rest; da aber für den, übrigens nicht einmal erwarteten, Fall der Nichtzahlung des ihm auferlegten Quantums der Verkauf seiner „kostbaren Weine, und, wenn dieses nicht zureichend, seiner Meubles, Schildereien, auch Bibliothek“ an Kaufleute aus Berlin in Aussicht genommen war [G. XXXII. 125i. Bl. 8 und 12], so dürfte wohl auch noch dieser Rest bezahlt worden sein. – Leider sind die Rechnungen über die während der preußischen Okkupation Dresdens geforderten Kontributionen im Rats-Rechnungs-Archiv nicht mehr vorhanden, so daß hierüber, sowie über einige andere, die Kontributionen betreffende speziellere Rechnungsfragen Positives sich nicht feststellen ließ. Bemerkt aber möge noch sein, daß die den Einzelnen in der Spezifikation sonst zudiktierten Quanten sich zwischen 10,000 und 50 Thalern bewegten. [G. XXXII. 125i. besond. Bl. 17 flg.]
Empfohlene Zitierweise:
Alfred Heinze: Dresden im siebenjährigen Kriege. i. A. des Dresdner Geschichtsvereins bei Carl Tittmann, Dresden 1885, Seite 85. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Heft05-06VereinGeschichteDresden1885.pdf/97&oldid=- (Version vom 24.8.2023)