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6. Der Chef trägt die Uniform, wie den Offiziers bei dem Generalstabe der Armee vorgeschrieben ist; die Uniform der Bürgeroffiziers aber, sowie der gesammten Garde, soll in einem dunkelblauen glatten Rock mit gelben Knöpfen, in weißen Unterkleidern, Stiefeln und einem 3 krempigen Hut mit weißer Cocarde, bestehen.

7. Zu Bezeichnung der Grade unter den Offiziers bleibt ihnen nachgelassen, Epauletten wie die Offiziers in der Armee zu tragen.

8. Jeder dieser Bürger-Gardisten hat sich mit 1 Flinte und 1 Säbel zu armiren und mit 1 Patronentasche zu versehen.

Über den Rang der Offiziere wurde noch bestimmt: „daß dieselben, sobald sie in wirklichem Dienst und aktiv sind, sowohl als auch bei Hofe, den Rang und die Prärogativen derer in unserem wirklichen Militärdienst stehenden Offiziers zu genießen haben sollen, doch so, daß der Bürgeroffizier von gleichem Range dem in der Armee dienenden nachtritt.“

Am 7. bis zum 9. Oktober wurden nach einander sämtliche Bürger nach dem Rathause beordert und ihnen die königliche Verordnung, sowie das beigegebene Regulativ bekannt gegeben. Die gesamte Bürgerschaft weigerte sich aber, den ausgesprochenen Forderungen Folge zu leisten, worauf der Rat unter dem 10. Oktober eine Eingabe an den König einreichte, worin er auseinander setzte, daß die Bürger zwar in Ermangelung der Garnison gern bereit wären, die in polizeilicher Hinsicht erforderlichen Dienste auch fernerweit unweigerlich zu verrichten, daß sie sich jedoch dem Kommando eines Militäroffiziers nicht unterwerfen wollten und auf das Bestimmteste erklärten, daß sie sich der Verteidigung der Stadt gegen einen auswärtigen Feind nicht unterziehen würden und endlich nicht in der Lage wären, sich selbst die nötige Kleidung und Bewaffnung zu beschaffen.

Der Rat schlug daher vor, die Bürger von der Verteidigung der Stadt zu entbinden und einen Fonds zur Beschaffung der Kleidung und Bewaffnung zu bilden.

Dieser Eingabe des Rates folgte am 12. Oktober eine von „den Repräsentanten der Bürgerschaft und sämtlichen Innungen“ unterschriebene Petition, in welcher der loyale Sinn der Bürger betont und das Land glücklich gepriesen wird, welches von einem

Empfohlene Zitierweise:
E.G.M. Freiherr von Friesen: Dresden im Kriegsjahre 1809. i. A. des Dresdner Geschichtsvereins bei Wilhelm Baensch, K. S. Hofverlagshandlung, Dresden 1893, Seite 73. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Heft11VereinGeschichteDresden1893.pdf/81&oldid=- (Version vom 19.11.2023)