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Außerdem erhielt das genannte Personal einige Schock Groschen jährlich an Geld und zwar der Schösser 2 Schock, ebenso der Koch und der Kornknecht, der Kaplan dagegen und der Hauskellner je 4 Schock, der große Wagenknecht 3 Schock, der Vogtskellner 2 Schock 12 Groschen, der kleine Wagenknecht 2 Schock 40 Groschen, die Wächter je 1 Schock, die Viehmagd ebenfalls 1 Schock und der Schweinehirt 42 Groschen. Der Pfeilsticker erhielt seine Arbeit nach der Zahl der von ihm gefertigten Pfeilschäfte oder Bolzen bezahlt; die eisernen Pfeilspitzen lieferte der Büchsenschmied[1]. Welche Besoldung die Landknechte erhielten, ist in diesen ältesten Nachrichten nicht angegeben, später werden mehrmals 30 Groschen für einen derselben in Ansatz gebracht. Doch kann dies nicht als die vollständige Besoldung angesehen werden, sondern es ist anzunehmen, daß sie für ihre Verrichtungen als Gerichtsknechte die Vergütungen bezogen, welche bei den Gerichtskosten mit in Ansatz gebracht wurden[2]. Außerdem erhielten sie, ebenso wie der Förster und der Vogt, Hafer für ihre Pferde[3].

Für die Beköstigung jeder Person erhielt der Vogt 5 Schock Groschen jährlich, während die Löhne vom Schösser aus den Amtseinkünften bezahlt wurden. Für seine Person bekam der Vogt jährlich 8 Schock Groschen, sowie Kleidung und Unterhalt für sich und seine Familie[4], doch hatte er, wenigstens bis 1445, auch noch verschiedene Einnahmen aus Amtseinkünften, die ihm unmittelbar verblieben, denn es heißt in dem Verzeichnisse der Amtseinkünfte von 1378 beim Dorfe Reichenberg: „Jtem 1 Scheffel Korn und soviel Hafer, und dasselbige nympt der Vogt“, und weiter: „Item einer, genannt Staupitz, giebt jährlich dem Vogt 15 gr.“ Ferner werden in dem Verzeichnis von 1445 eine größere Anzahl Ortschaften aufgeführt, von denen der Vogt ansehnliche Einkünfte bezog. Die betreffende Stelle lautet folgendermaßen: „Besundern dyß hirnachgeschriebene geld gevellit ouch ierlich zcum Slosse zcu Dresden vnd das had vormals bißher eyn amptman vor sich behalden.“ Es sind im ganzen 9 Schock 13 Groschen, 8 Schultern (Fleisch) und 16 Fuder Heu. Das Geld ist meist als Lagergeld bezeichnet, aber auch als Forst- und als Holzgeld. Die Ortschaften, von denen diese Zinsen entrichtet


  1. WA Nr. 15 Bl. 11, Nr. 14 Bl. 179b, 180, Nr. 16 Bl. 142.
  2. Ebenda Nr. 29 Bl. 10.
  3. Ebenda Nr. 14 Bl. 181b.
  4. Ebenda Nr. 15 Bl. 10 flg.
Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Haug: Das kurfürstliche Amt Dresden vom 14. bis zum 19. Jahrhundert. i. A. des Dresdner Geschichtsvereins bei Wilhelm Baensch' Verlagshandlung, Dresden 1902, Seite 7. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Heft16VereinGeschichteDresden1902.pdf/15&oldid=- (Version vom 22.11.2023)