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Weiter waren noch Frohndienste zu leisten für die Amtsziegelscheune, die Pulvermühle, die Stückgießerei, die Forsthäuser zu Langebrück, Bühlau, Ullersdorf, Trachau, Blasewitz, Klotzsche, Pillnitz, Plauen, Hühndorf, Dresden-Friedrichstadt, Dresden-Neustadt, zum Fischhause an der Radeberger Straße und zum Roten Hause bei Strehlen, meist bestehend im Futteranfahren für das Wild, Holzfuhren, Wegebesserung, Reinhaltung der Gebäude und Transport des erlegten Wildes[1].

Die sämtlichen Dienste, auf welche der Fiskus nach den Bestimmungen des Hufenrezesses, sowie nach sonstigen Dokumenten und dem Herkommen nach Anspruch machen konnte, betrugen im Amte Dresden ungefähr 14 568 zweispännige Fuhren und 47 860 Handtage, wovon aber jährlich nur 3729 Spanntage und 22 697 Handtage regelmäßig in Anspruch genommen wurden, so daß 10 839 Spanntage und 25 163 Handtage zur freien Disposition verblieben[2].

Um den bei Ableistung der Frohndienste vielfach vorkommenden Differenzen ein Ende zu bereiten, wurde durch Reskript vom 27. November 1827 angeordnet, die sämtlichen Dienste an Bau-, Schutt- und Haidefuhren, sowie die freien Handdienste in eine Geldabgabe zu verwandeln, worauf im Jahre 1828 deren Ablösung erfolgte; doch wurden zunächst noch die Jagddienste, die Vorwerks- und Weinbergsdienste, sowie die gegen Lohn zu leistenden sogenannten Patentfuhren, die Wildprets- und Fischfuhren, die Postspannungen, Arrestanten- und Milizfuhren vorbehalten.

Die Frohndienste stellten einen bedeutenden Geldwert dar. Bei den Vorarbeiten für die Ablösung wurde jede Spannfuhre mit 12 Groschen und jeder Handtag mit 2 Groschen berechnet, was eine Summe von rund 11500 Thalern jährlich ergab. Als Zinsen zu 5 Prozent gedacht, stellte diese Summe einen Kapitalwert von rund 230 900 Thalern dar[3]. Die Ablösung der noch vorbehaltenen Dienste erfolgte in den dreißiger und vierziger Jahren des 19. Jahrhunderts.

Die Stellung der Heerwagen war in der Weise geregelt, daß gewöhnlich mehrere Dörfer gemeinschaftlich einen solchen und mehrere Fußknechte zu stellen hatten, so stellten z. B. die 18 Dörfer Altfranken,


  1. Rep. XLVII. Dresden 287a Bl. 70 flg., 86 flg.
  2. Ebenda Bl. 65.
  3. Ebenda Bl. 65, 134, 254, 276.
Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Haug: Das kurfürstliche Amt Dresden vom 14. bis zum 19. Jahrhundert. i. A. des Dresdner Geschichtsvereins bei Wilhelm Baensch' Verlagshandlung, Dresden 1902, Seite 46. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Heft16VereinGeschichteDresden1902.pdf/54&oldid=- (Version vom 22.11.2023)