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worden, doch ging dieser nicht darauf ein und auch Kurfürst August behielt die Amtleute bei sich. Übrigens führten noch in der Schlacht von Sievershausen Amtleute die Meißner und Thüringer Fahnen.

Die Amtleute waren den Oberhauptleuten der Kreise untergeordnet, welche letztere vielfach auch Kreisamtleute genannt werden, doch entspricht in späterer Zeit die Stellung der Kreisamtleute durchaus nicht derjenigen der früheren Oberhauptleute, denn die Kreisämter unterschieden sich von den übrigen Ämtern nur dadurch, daß ihnen von den höheren Behörden häufiger als anderen besondere Aufträge, namentlich in Bezug auf die Schriftsassen, erteilt wurden[1].

Die Oberhauptleute der Kreise dienten, ebenso wie die Amtleute, mit einer Anzahl berittener und gerüsteter Knechte, nur daß diese meist etwas größer war als bei den Amtleuten, etwa 6 bis 10. Sie hatten die Amtleute des Kreises zu beaufsichtigen und ihnen nötigenfalls mit Rat beizustehen. Hinsichtlich der Rechtspflege hatten sie diejenigen Streitigkeiten, welche von den Amtleuten nicht erledigt werden konnten und an sie verwiesen wurden, zu vergleichen oder zu entscheiden, oder wenn ihnen das nicht gelang, die Sachen mittels Berichtes an die Regierung zu verweisen; Klagen der Schriftsassen in Parteisachen durften sie jedoch nicht annehmen, da dergleichen Angelegenheiten nur von der Regierung oder dem Oberhofgerichte entschieden werden konnten. In polizeilicher Hinsicht hatten die Oberhauptleute ebenso wie die Amtleute Aufsicht zu führen und die Straßen zu bereiten, auch über den Fremdenverkehr und die Wirtshäuser zu wachen. Ferner sollte der Oberhauptmann für je 10 oder weniger Dörfer, auch wenn dieselben zu den Gütern der Schriftsassen gehörten, einen Oberschultheiß oder Richter ernennen und demselben befehlen, über die in dem Bereiche dieser Dörfer gelegenen Straßen Aufsicht zu führen und was er verdächtig fände, dem Amte anzuzeigen. Ferner mußte der Oberhauptmann die zu Kriegszwecken etwa notwendige Versammlung der Unterthanen des Kreises veranlassen. Eines der im Kreise gelegenen Ämter hatte der Oberhauptmann inne und stand demselben wie jeder Amtmann vor.


  1. Weiße, Staatsrecht, 1. Bd. S. 187.
Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Haug: Das kurfürstliche Amt Dresden vom 14. bis zum 19. Jahrhundert. i. A. des Dresdner Geschichtsvereins bei Wilhelm Baensch' Verlagshandlung, Dresden 1902, Seite 59. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Heft16VereinGeschichteDresden1902.pdf/67&oldid=- (Version vom 21.11.2023)