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Die 9 Dörfer Gompitz, Gostritz, Leubnitz, Medingen, Niederhermsdorf, Oberhermsdorf, Reick, Strehlen und Zschieren waren dem Amte Dresden nur zur Heeresfolge verpflichtet und hatten die Steuern an dasselbe zu entrichten.

In Bezug auf die Stadt Dresden wird gesagt, daß Alt- und Neudresden dem Rate mit den Erbgerichten, dem Kurfürsten aber mit den Obergerichten zustünden, welche der Rat gepachtet habe. Die Gerichte auf der Elbbrücke seien dem Rate mittels eines fürstlichen Abschiedes von 1502 unmittelbar zuständig[1].

Der Anfertigung dieses Verzeichnisses scheint das oben schon erwähnte Aktenstück unter dem Titel „Amts Dresden eigentümliche Güter“. 1589. Loc. 9769, zu Grunde gelegen zu haben, doch wird in diesen Akten noch eine große Anzahl anderer Dörfer genannt, in denen dem Amte verschiedene Gerechtigkeiten zustanden. So werden als zu Beiträgen und Dienstleistungen zu Stellung von Heerwagen verpflichtet aufgeführt die Orte Bärnsdorf, Berbisdorf, Birkigt, Börnichen, Bonnewitz, Brösgen, Cunnersdorf bei Lausa, Cunnertswalde, Daube, Deuben, Dittersbach (westlich von Stolpen bei Dürrrröhrsdorf), Doberzeit, die Mühle zu Dohna, Dürrröhrsdorf, Gönnsdorf, Gorknitz, Großgraupe, Heidenau, Helbigsdorf bei Wilsdruff, Hermsdorf bei Lausa, Hosterwitz, Kleingraupe, Kleinopitz, Klingenberg, Kreischa, Laubegast, Malschendorf, Mittelebersbach, Mockenthal, Niederebersbach, Niederpoyritz, Oberebersbach, Pillnitz, Possendorf, Posta, Potschappel, Pratzschwitz, Quohren bei Schönfeld, Reitzendorf, Rochwitz, Rockau, Schönfeld, Schweinsdorf, Söbrigen, Ullersdorf, Wahnsdorf, Weißig bei Loschwitz, Weißtropp, Zaschendorf und Zatzschke.

Im ganzen waren für das Amt Dresden von den dazu verpflichteten Dorfschaften (denn nicht alle hatten diese Verpflichtung) 12½ Heerwagen, 132 Trabanten und 25 Wagenknechte zu stellen[2].

Zu Beitragsleistungen für Stellung eines Heerwagens waren außerdem noch verpflichtet Schullwitz und Ullersdorf, welche auch Frohngeld zu zahlen hatten; Heeselicht nördlich von Hohnstein hatte 1 Fußknecht zu stellen, Berbisdorf, Lockwitz, Lomnitz, Rähnitz und


  1. Bibliothek des HStA Y 5. Bl. 25 flg.
  2. Amts Dresden eigentümliche Güter. 1589. Loc. 9769 Bl. 60b. Näheres über die Heeresfolge s. Römer, Staatsrecht 2. Teil S. 232.
Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Haug: Das kurfürstliche Amt Dresden vom 14. bis zum 19. Jahrhundert. i. A. des Dresdner Geschichtsvereins bei Wilhelm Baensch' Verlagshandlung, Dresden 1902, Seite 67. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Heft16VereinGeschichteDresden1902.pdf/75&oldid=- (Version vom 21.11.2023)