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servitiis" war nach dem Obödienzverzeichnis von 1311 die Bestimmung der Zinsen des Dorfes Gleina[1].

Bald nach seiner ersten Erwähnung erscheinen die Erträgnisse des Dorfs mit dem Zins von Schenken und Fleischbänken zu Meißen zu einer Obödienz, die zuerst vielleicht die Obödienz Gleina, später bei dem Erlöschen des Ortes die Obödienz Bierzins[2] genannt wurde, vereinigt. So findet sich das Dorf Gleina in der Urkunde vom Jahre 1311 aufgeführt.

Außer den Erbzinsen an das Kapitel hatte das Dorf Gleina das Geschoß an den Markgrafen zu leisten. In den Geschoßregistern von 1378 heißt es bei Gleina: Glyna michaelis unam sexagenam colligit praeco[3]. Dies sowie die Bemerkung: cedit partem[4] deuten auf das Erlöschen des Ortes hin. Es war niemand im Orte, der das Geschoß sammelte, wahrscheinlich war schon damals ein Teil der Hufen an Bauern von Kaditz, vielleicht auch Mickten, Radebeul und Serkowitz, abgekommen, oder es waren, wie der Bauernname Glyner zu Mickten 1402[5] anzudeuten scheint, Besitzer von Hufen dahin übergesiedelt, man überließ es dem Vogt, daß er selbst in diese Dörfer schicke. Unmerklich fast scheint sich das Erlöschen des Orts vollzogen zu haben.

Die vielleicht letzte Erwähnung des Ortes, dessen Flur schon im Erbbuch von 1547 im wesentlichen Kaditz angegliedert erscheint, stammt aus dem Jahre 1633, wo es heißt: „Obödienz Bierzins


  1. Cod. II, 1, S. 278.
  2. Die pensio dicta birezins wird schon 1350 genannt (Cod. II, 4, S. 26). 1292 scheint die Obödienz in der Form, wie sie 1311 bestand, noch nicht gebildet gewesen zu sein. 1529 erscheinen die Einkünfte geteilt: die Geldzinsen hat bis Walpurgis Julius Pflug, die Oblegien (Hühner, Eier) ein anderer Domherr.
  3. HStA. loc. 4333, Verzeichnis der Einkünfte, Bl. 124d.
  4. Alt Reg. 4333, Bl. 79: Item Glyne michaelis 1 sexagena grossorum cedit partem. Später wurde überhaupt kein Geschoß von den Gleinischen Hufen gegeben.
  5. Cod. II, 2, S. 301. Vgl. auch Richter V., I, 373: Di Glynerinne, vir ejus (1396).