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Boden gewesen ist, unmittelbar am heutigen Kirchhof. Von hier aus wurden seit dieser Zeit die Äcker des Pfarrlehens, die vorher verpachtet gewesen waren, bewirtschaftet.

Das Pfarrlehen umfaßte in der ältesten Zeit mindestens eine Hufe, es erhöhte sich, vermutlich bei der Verteilung der Weide, auf anderthalb Hufen. Das Domkapitel zu Meißen, das gleichzeitig Nutznießer des Pfarrlehens und Grundherr zu Kaditz war, kann zum eigenen Nutzen in die Umreißung der alten Weide nur unter der Bedingung gewilligt haben, daß auch das Pfarrlehen reicher an Boden ausgestattet werde[1].

Außer dem Ertrag der Pfarrhufen gehörte dem Pfarrlehen in der geschichtlichen Zeit der Zehnte zu Kaditz. „Es giebt dem Pfarrer allhier zu Kaditz jede Hufe Landes eine Mandel Korn und eine Mandel Hafer, worüber ein Churfürstlich S. bezeichneter Ring zum Garben vorhanden ist und selbst holen muß“, heißt es in einer Niederschrift des Pfarrarchivs zu Kaditz vom 11. August 1671[2].

Der Zehnte wurde ursprünglich auf dem Felde erhoben, die Ernte mußte bis zur Ankunft des Zehndners liegen bleiben. „Die Saat verzehend man auf dem Felde, das Viehe in dem Dorf, in eines jeglichen Mannes Hof, da das Viehe geworfen wird“, heißt es im Sachsenspiegel[3]. Aus dieser Zeit blieb die Eigentümlichkeit, daß das Getreide zu Kaditz in Garben gegeben wurde, sowie daß der Pfarrer den Zehnten selbst holen lassen mußte. „Diese Garben lässet ein Jeder auf seinem Felde stehen, da denn die öberste Garbe allezeit mit einem ziemlichen langen Strauß in die Höhe gebunden, dabei man, daß es des Pfarrers Dezem ist, erkennen kann“, heißt es in der Matrikel von 1617. An Widerstand gegen die Einrichtung des Garbenzehnten, welcher dem Bauern das für eine Reihe Bedürfnisse des Hoflebens sowie für die Düngung so nötige Stroh mit


  1. Grundherr und Gemeinde hatten gleicherweise Anspruch auf die Weide vgl. Kurfürst Augusts Konstitutionen 1572, XLI. Mit der halben Pfarrhufe hatte es eine eigentümliche Bewandtnis. Sie wurde vielleicht noch in der katholischen Zeit vertauscht. Sie schließt in allen Schlägen mit einer andern halben Dorfhufe zusammen, genau als wäre sie, wie dies bei andern Hufen der Fall ist, von dieser abgetrennt worden. „Das Pfarrgut (d. h. die halbe Hufe) hat keine Pauschliche“, sagte man zu Kaditz; es ist wohl möglich, daß dieser Umstand einem Tausch, vielleicht zu einer Zeit, als das Pfarrlehn verpachtet war, zuzuschreiben ist.
  2. Die Pfarreinkünfte 1671, E, No. 2.
  3. 2. Buch, 48. Artikel.