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Seite:Heft21VereinGeschichteDresden1909.djvu/53

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Vorwerke bestanden im Mittelalter auch in den Dörfern Radebeul[1], Mickten[2], Trachau und Pieschen[3]. Sie lösten sich, wie dies z. B. für Radebeul durch die Urkunde von 1349[4] bezeugt ist, frühzeitig durch Teilungen auf, nur das Vorwerk zu Trachau, das seit der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts dem Religionsamt des Rats unterstand, blieb bis zum Ende des Jahrhunderts als einheitliches Gut bestehen[5]. Bewirtschaftet wurden die Vorwerke, deren Flur sich heute noch bestimmen läßt, nur in den seltensten Fällen auch vor dem 14. Jahrhundert durch die Gerichtsherren; Hofemänner oder auf Erbzins eingesetzte Bauern bestellten die Anwesen; zu Trachau besaß 1544 Valten Rarisch, „der Vorwerksmann“, durch Erbkaufsrecht das Vorwerk.

Übigau war 1324 mit Kemnitz (jenseits der Elbe) und Bortzen von den Domherren Heinrich und Albert von Guben der Kirche übergeben worden. (Kemnitz hatten die Domherren von der Witwe Heinrichs von Worganewitz, Übigau und Bortzen von Siegfried Holoufer und dessen Söhnen erworben)[6]. Bischof Withego bestimmte mit Genehmigung des Kapitels die Erträgnisse dieser Dörfer und ihrer Zugehörungen der fabrica der Meißner Kirche, dem später als Stiftsbaumeisterei bezeichneten Amt des Meißner Hochstifts. Unter einem Baumeister verstand das Mittelalter zum Teil etwas von den heutigen Begriffen sehr Abweichendes[7]. Die Stiftsbaumeisterei umfaßte auch Verwaltungsangelegenheiten, welche mit dem Dombau nichts zu tun hatten. Als „Stiftsbaumeistereidorf“ bestand Übigau noch 1732, in welchem Jahre es gegen Nieder-Toppschedel, Saultitz und 2 Untertanen zu Sörnewitz vertauscht wurde[8]. Es diente mit Fronden, Zinsen, Jagden und Gerichten dazu, dem 1725 nahe dem Dorf an der Elbe errichteten Lustschloß, das der Erbauer an den Kurfürsten abtrat, das unumgängliche Zubehör eines herrschaftlichen Sitzes zu gewähren. Bis zum Jahre 1556 behauptete Ubigau eine


  1. Cod. II, 1, S. 367.
  2. Die Vorwerkshufen wurden bis in das 19. Jahrhundert für sich verrechtet.
  3. Das Schockkataster von 1803 nennt noch die „Vorwerksstriemen“.
  4. Cod. II, 1, S. 367.
  5. MV, IV, 1, S.12ff.
  6. Cod. II, 1, S.317.
  7. Lamprecht, W. 1, S.772.
  8. DA. M. C. 341. Acta, die Vertauschung des Stifts- und Baumeistereidorfs Übigau gegen die Dörfer Nieder-Toppschedel und Saultitz, ingl. zwei Bauern zu Sörnewitz 1732.