Eine Last, beinahe so drückend wie ein Dienst, bildete für den Bauer das Verhältnis zur Heide. In der alten Zeit war die Heide ein Unterschlupf für allerlei Raubzeug, noch im 17. Jahrhundert leisteten die Dörfer Wolfsjagddienste[1], schlimmer aber lastete auf dem Bauer der Schaden, welchen das gehegte Wild seinen Feldern zufügte. Kaditz besoldete besondre „Wildwehrer“[2], unbedeutend war dagegen die Entschädigung (7 Scheffel Wildschädenkorn jährlich unter Johann Georg I.), welche es empfing. Eine uns unbegreifliche Auffassung spricht aus dem Gutachten eines Pirschmeisters, der über den Verlauf einiger Flurstücke der „jungen Heide“ urteilt: es würde durch die Rodung der Wildbahn kein Abtrag geschehen, vielmehr würde das Wild in den angelegten Feldern nur um so reichlicher Fraß finden[3]. Inmitten aller Arbeit und Mühe der Bauern wurde sorgfältig die Wildbahn gehütet, gerodetes Land durfte zum Teil nicht umfriedigt werden, damit das Wild besser wechseln könne[4]; wo die Einfriedigung gestattet wurde, legten die Dörfer zum Teil mit großem Aufwand an Zeit und Mühe Mauern an. Umgekehrt aber wurde jeder Bauer, der seinen Hund in der Heide laufen ließ, unnachsichtlich bestraft, auch von Bauern der Kirchfahrt finden sich Bestrafungen, weil sie ihren Hunden den vorgeschriebenen fünfelligen Klöppel, der sie am Hetzen verhindern sollte, nicht umgehängt hatten[5]). Die Klagen über Wildschaden sind fast noch stärker als die über Mißwachs, und dabei war der Bauer wohl im stillen dem Jagdwesen nicht so abhold, wie es scheinen mochte. Die Vogelstellerei wurde vielfach auf den Dörfern geübt, es haben sich aus dieser Zeit auch noch in den Dörfern vielfach alte Wacholderbäume erhalten[6]).
Das Holz „zu ihren Weinbergen und andrer ihrer Notdurft“ mußten die sieben Dorfschaften Kaditz, Serkowitz, Radebeul, Trachau, Pieschen, Mickten und Übigau in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts
- ↑ Seite 48 Anm. 1.
- ↑ Pfarr. A. K., die Pfarreinkünfte 1671, No.4. – Coll. S. 1614.
- ↑ Coll. S., Serkowitz. 1596.
- ↑ Coll.S. A. D. I Amtskapitale: 1676 wird ein Platz bei Kaditz vererbt, „wenn er unvermacht bleibt”.
- ↑ Intr. 1743/4: Tabelle über Forst- und Holzverbrechen.
- ↑ Intr. 1655, Bl. 239. – 1616 verspricht ein Bittsteller, er wolle auch zur Winterszeit „der Schnerren und Ziemer, wenn sie sich zum Gefräß in die Wacholderstauden einlegen“, desto besser warten (Coll. S. A.D. VII.).
Otto Trautmann: Kaditz bei Dresden. i. A. des Verein für Geschichte und Topographie Dresdens und seiner Umgebung, Dresden 1909, Seite 49. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Heft21VereinGeschichteDresden1909.djvu/65&oldid=- (Version vom 20.3.2023)