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Seite:Heft21VereinGeschichteDresden1909.djvu/97

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Im 18. Jahrhundert hießen Weinberge in der Lößnitz östlich von der sogenannten Hoflößnitz „in Kaditzer Flur“[1], benachbarte Weinberge (zwischen dem Straken und dem „Rabenstein“) hießen „in Micktner Flur“ und wurden noch im 19. Jahrhundert zu diesem Gemeindeverband gerechnet[2]. Es beruht dies auf einem Gebrauch, wonach die Gefälle von diesen Weinbergen mit den Gefällen der Dörfer Kaditz, Mickten, Radebeul u. a. zusammen an das Amt abgeführt wurden.

In der Lößnitz hatten schon Kurfürst August und Christian I. eifrig Weinbau getrieben, die Johann George setzten dies fort. Wenn der Hof sich zur Weinlese in dem um die Mitte des 17. Jahrhunderts entstandenen kurfürstlichen Lustschloß, der sogenannten Hoflößnitz, erhob, traten die Staatsgeschäfte zurück. Der kurfürstliche Amtsschreiber Barthol Prasser ließ dringende Geschäfte im Stich und nahm lieber an der Weinlese teil, als daß er sich (z. B. am 12. Oktober 1640) an einer Exekution gegen Steuerrestanten beteiligt hätte[3].

Noch im 16. Jahrhundert war, wie es scheint, Kaditz zu den kurfürstlichen Weinbergen in ein besondres Verhältnis getreten. Das Erbbuch des Amts Dresden von 1547 erwähnt Fronden, welche das Dorf für die Weinberge des Amts zu leisten hatte. Die Dienste erstreckten sich für Kaditz wie für andre Dörfer auf die Anfuhr von Pfählen und Planken; die umfangreichen Zufuhren an Dünger, der für die Weinberge nötig war und später unter Kurfürst August von dem neuangelegten Viehhof Kreier im Friedewald geholt wurde, berührten Kaditz nach dem Erbbuch nicht. Dagegen läßt sich bereits aus dem Anfang des 17. Jahrhunderts nachweisen, daß es Mostfuhren an den Hof zu bringen hatte. In den Intraden des Amts Dresden von 1644 bis 1645 finden sich 14 Gulden verrechnet für „14 scheffel grob Mehl zu 1 fl., so den Amtsuntertanen zu Kaditz gegen 294 Eimer neuen Wein, so Anno 1643 und 1644 erwachsen, aus der Lößnitzweinpresse in die kurfürstliche Zeughauskellerei anzuführen von jedem 1 gr. statt geldes abgefolget worden“. Dieser Betrag von 1 Gr. für den Eimer findet sich auch an andrer Stelle verrechnet. Es bestand zu Kaditz die Überlieferung, daß der „Hofemost“ ursprünglich


  1. Handelsb. A. D., 1729, Bl. 158; 1748, Bl. 338b u. a. O.
  2. HStA. Schocksteuerkataster v. Mickten Dr. Amtsanteils v. 1806.
  3. Coll. S. A. D., II, Zinsen, 2. Abt.