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Seite:Heft25VereinGeschichteDresden1918.djvu/25

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Nr. 2. Greser, auch Greiser genannt, Daniel, 1504–1591, ein Zeitgenosse Luthers und Melanchthons und Freund des letzteren. Erst als katholischer Priester tätig, wurde er 1532 evangelischer Pfarrer und zehn Jahre später Superintendent in Dresden. Daß der durch sein mildes Auftreten bei der hiesigen Einwohnerschaft schnell sehr beliebt gewordene Geistliche bis zu seinem Tode in unserer Stadt blieb, obgleich er sich nach seiner ersten evangelischen Gemeinde Gießen, in der er zehn Jahre erfolgreich gewirkt hatte, ernstlich zurücksehnte, war lediglich der vom Rate erbetenen Fürsprache Melanchthons zu verdanken. Zur Erörterung wichtiger religiöser Fragen, die infolge der Einführung der Reformation in Sachsen klargestellt werden mußten, wurde G. von seinem Gevatter, dem Kurfürsten August, stets hinzugezogen, auch in das 1580 errichtete Oberkonsistorium als geistlicher Assessor berufen. Während seiner 47jährigen reichgesegneten Wirksamkeit in Dresden gelangte durch ihn 1574 eine neue Gottesdienstordnung für die Kreuzkirche zur Einführung; ferner weihte er nicht nur den 1575 errichteten und 1861 aufgeschlossenen alten Johannisfriedhof an der heutigen Johannesstraße, sondern auch 1578 die damals erbaute, aber im Juli 1760 bei der Belagerung Dresdens durch Feuer gänzlich zerstörte Annenkirche. Bis in sein 85. Lebensjahr unermüdlich im Amte tätig, hat der treue Seelsorger seinen Ruhestand kaum zwei Jahre genossen. (vergl. Dr. G. Beutel, Bildnisse hervorragender Dresdner Nr. 4.)

Seine Wohnung befand sich in dem östlich von der Kreuzkirche nahe der Kreuzgasse stehenden langen Gebäude, das nur ein Obergeschoß zeigte und bis 1539 dem Erzpriester des nahen Gotteshauses zum Aufenthalt gedient hatte. Bei Einführung der Reformation in Dresden bestimmte es Heinrich der Fromme zur Superintendentur. Sowohl 1725, als auch nach der Beschießung Dresdens 1760 und schließlich 1778 wurde das umfangreiche Haus, zuletzt An der Kreuzkirche 4 (O.-Nr. 541/392.), im Inneren und Äußeren erneuert, 1856 aber abgebrochen. An seine Stelle trat das von 1857–1859 errichtete zweite Superintendenturgebäude, das nach einem verhältnismäßig kurzen Dasein im Frühjahr 1907 wegen des Rathausneubaues ebenfalls weichen mußte.


Nr. 3. Mordeisen, Ulrich v., 1519–1572, Rechtsgelehrter, Staatsmann, wohl seit 1546 bei Kurfürst Moritz bis zu dessem Tode Kanzler, nahm auch bei Kurfürst August als Rat an den Regierungsgeschäften teil. Angeblich wegen Mißbrauchs seiner Stellung zu eigenem Vorteil fiel M. 1565 in Ungnade, wurde seiner Ämter entsetzt und erhielt strengsten Hausarrest. Ein Jahr lang durfte er nicht einmal den Gottesdienst in der seinem Hause gegenüberliegenden Kreuzkirche besuchen. Später wurde ihm größere Bewegungsfreiheit gewährt und in seinen letzten Lebensjahren gestattete ihm der Kurfürst, daß er im ganzen Lande frei umherreisen durfte. Ehe M. 1572 in Dresden starb, söhnte sich sein Landesherr wieder mit ihm aus.

Um die Mitte des 16. Jahrhunderts standen an der Ecke des Altmarktes und der Turmseite der Kreuzkirche gegenüber drei kleine Häuser.