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Seite:Heft28VereinGeschichteDresden1920.djvu/51

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Verträge gewesen sein, die Wilhelm damals schloß. Rechnet man dazu, daß seine Neffen Friedrich IV., Wilhelm II. und Georg, denen in der Teilung das Osterland zugefallen war, die Städte Brüx und Laun pfandweise besaßen,[1] so sieht man, daß die Südgrenze unsres Landes gegen Böhmen hin jetzt bedeutend besser geschützt war als beim Tode Karls IV. Ohne diese Fürsorge hätte unser Land viel schwerer unter den Angriffen der hussitischen Scharen zu leiden gehabt, als dies dann der Fall war.

Dresden, das damals mit den Vorstädten und Altendresden etwa 3500 Einwohner zählte, soweit die Geschoßregister eine allerdings sehr unsichere Berechnung gestatten,[2] war als die der Grenze nächste bedeutendere Stadt der Mark Meißen sowohl an der Dohnaschen Fehde[3] als auch an den Kämpfen der folgenden Jahre – denn es fehlte nicht an Versuchen, die verlorenen Gebiete der Krone Böhmen wiederzugewinnen – vielfach beteiligt. So hören wir, daß die Stadt durch Sendung von Lebensmitteln und Mannschaften für den Grenzschutz sorgte, als es um 1409 den Böhmen gelang, vorübergehend die Stadt Dux in ihre Gewalt zu bringen; auch in den folgenden Jahren begegnen wir wiederholt ihren Truppen auf dem Königstein und auf der Riesenburg.[4] Zum Wach- und Kriegsdienst waren in erster Linie die waffenfähigen Bürger verpflichtet, die sich freilich immer häufiger durch Söldner vertreten ließen.[5] Bei der Teilung der Gebiete des 1407 verstorbenen Markgrafen Wilhelm I. war Dresden mit den Grenzorten gegen Böhmen: Pirna, Dohna, Dippoldiswalde, Dux, dem Königstein, der Riesenburg an Landgraf Friedrich den Jüngern, den Sohn des Landgrafen Balthasar, gefallen;[6] in ihm, dem die Nachwelt den Beinamen des Einfältigen beigelegt hat, hatte Wilhelm einen sehr unähnlichen Nachfolger gefunden, der in steter Geldverlegenheit zeitweise sogar an einen Verkauf dieses wichtigen Grenzgebietes an Böhmen gedacht hat[7] und vielleicht seine Absicht ausgeführt hätte, wenn nicht seine Vettern Friedrich IV. und Wilhelm II. einer solchen Schmälerung des wettinischen Hausbesitzes entschieden entgegengetreten wären. Sie sahen auch in seiner Vermählung mit Anna, der Tochter des Grafen Günther (XXX.) von Schwarzburg zu Arnstadt und Sondershausen, und dem Einfluß, den seine Gattin und ihre Verwandten auf den schwachen Fürsten ausübten, nicht mit Unrecht eine Gefahr für das Haus und zwangen ihn mit Waffengewalt, sich ihrer Vormundschaft zu unterwerfen, obwohl er längst mündig war. Es ist hier nicht der Ort, auf diese Irrungen einzugehen; sie hatten das Ergebnis, daß trotz alles Widerstrebens Friedrich und Wilhelm ihrem Vetter die Regierung seines Landes tatsächlich aus den Händen nahmen, und so unterblieb auch der Verkauf jener Gebiete, der in den nächsten Jahren sich als sehr verhängnisvoll erwiesen haben würde.

Die Beziehungen zu Böhmen waren es wohl, die das Eindringen ketzerischer Lehren in unsere Stadt begünstigten. Namentlich


  1. Vergl. Cod. dipl. Sax. I B, 2, 77 Nr. 130 (1397 Okt. 11). Schon seit 1373 hatten die Wettiner Pfandrechte an Brüx und Laun [Vorlage: Lann], vergl. Ludwig Schlesinger, Stadtbuch von Brüx (Prag 1876) S. 45, 51, 197.
  2. Vergl. O. Richter, Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte der Stadt Dresden I (Dresden 1885), 185 ff.
  3. Ermisch, Die Dohnasche Fehde a. a. O. 253 ff., 281 ff.
  4. Cod. dipl. Sax. I B, 3, 99 Nr. 112 Anm. 130. Nr. 134 Anm.
  5. O. Richter a. a. O. 282 ff.
  6. Teilungsurkunde von 1410 Juli 31 Codex dipl. Sax. I B, 3, 157 Nr. 172.
  7. Vergl. die Verhandlungen zwischen Konrad von Weinsberg im Namen des Königs Sigmund und den wettinischen Fürsten 1418 Cod. dipl. Sax. 1 B, 3, 458 Z. 24 und 460 Z. 20 ff.