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weilte, fanden Konzerte statt, in denen Hasse und die Kapelle mitwirkten und er selber die Flöte blies. Oft und gern wohnte er auch den Kirchenmusiken bei, zumal, wenn Hasse dirigierte, so am 22. November 1756, an welchem Tage zu Ehren der heiligen Cäcilia ein Hochamt von Hasse unter dessen Leitung zur Aufführung kam.


II.
Vom Tode Friedrich Augusts II. bis zur Gegenwart.

Den gewaltigen Einschnitt in der politischen Geschichte Sachsens mit allen seinen Auswirkungen brachte das Jahr 1763, in das der Hubertusburger Friedensschluß (15. Februar) und der Tod des Landesherrn (5. Oktober) fiel. Da sein Sohn und Erbe Friedrich Christian schon am 17. Dezember desselben Jahres starb, dessen ältester Sohn, Friedrich August, aber erst 13 Jahre alt war, übernahm sein Oheim Prinz Xaver die Regentschaft bis zu seinen Regierungsantritt am 16. September 1768. Die von der Not des Landes diktierte Änderung des Regierungssystems kündigte sich schon in einigen Erlassen des Kurfürsten Friedrich Christian an – sie sind noch vom Grafen Brühl gegengezeichnet – welche die neue Einrichtung des General Accis Collegium betreffen. Sie lassen, worauf es hier vor allem ankommt, erkennen, daß die Zeiten des persönlichen Regimes vorüber waren, und daß so etwas wie der Geist des großen Preußenkönigs Schule machte, der sich als erster Diener des Staates fühlte und das „ich diene“ auch von seinen Mitarbeitern forderte. In einem dieser Aktenstücke heißt es: „Wir haben zuförderst den unwandelbaren Grundsatz festgestellt, daß alle erledigte Bedienungen, da solche ingesamt nicht zur Versorgung einzelner Particuliers, sondern zum Besten Unsres Dienstes und des gemeinen Wohlstandes angeordnet sind, fürderhin jedesmahl demjenigen, welcher unter denen darum ansuchenden Competenten, seiner Redlichkeit, Wissenschaft und sonstigen Qualitäten halber für den geschicktesten befunden werden wird, zu Theil werden sollen.“ Der in dieser Kundgebung gegen „zeither eingerissene Mißbräuche“ zum Ausdruck kommende strengere neue Geist machte sich nun auch in künstlerischen Dingen bemerkbar, in Gestalt einer mehr beamtenmäßigen Auffassung des Künstlerberufs. Die künstlerische Betätigung wird zur dienstlichen Verpflichtung[1], eine Auffassung, die im Grunde ohnedies mit dem


  1. Auf Vorschlag des Directeur des plaisirs von König vom Jahre 1771 erhielten Schuster und Seydelmann für eine neue Messe 12, für eine Vesper 6, für eine Litanei 4, für einen Psalm 2 Dukaten. (Franz Seydelmann; Rudolf Cahn-Speyer, Leipzig, 1909.) Der humane und gastfreie Abt des Benediktinerstifts St. Peter in Salzburg regalierte einen Mich. Haydn in ähnlichen Fällen mit einer Weinspende, wie dieser ihm auch die Nachlassung des Hauszinses mit einem Opfer von 100 Gradualien vergalt. (Biogr. Skizze von Mich. Haydn; Schinn & Otter, Salzburg, 1808.)