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Seite:Heft29VereinGeschichteDresden1921.djvu/58

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kann[1]. – Vom Erbe eines Trompeters gilt der Satz des III. Artikels: „Kein Obrister, Rittmeister, Befehlichshaber oder Herr, wie die seyn und Namen haben möchten, soll keinen Trompeter erben, und da ein Trompeter unter seinem Regimente stets verbliebe, sollen sie alle seine Verlassenschafft, Besoldung und Reste den Weibern, Kindern oder Befreundten zu reichen schuldig seyn, da aber kein Befreundter vorhanden, der Cassa des Orts heimfallen darvon den Gottesdienst zu halten.“

Die Privilegien und Mandate blieben in Kraft bis zur Einführung der Verfassung im Jahre 1831. War schon vorher das Ansehen der Kunst der Hoftrompeter durch Einführung der Ventiltrompeten und Anstellung von Kammermusikern (für Trompete) geschmälert worden, so fielen nunmehr auch die Schutzbestimmungen für die Trompeter-Kameradschaft weg. Die Hoftrompeter büßten ihre bevorzugte Stellung ein und wurden der Livree-Hofdienerschaft an erster Stelle eingereiht. Ihre Tätigkeit (s. u.) erfuhr eine wesentliche Beschränkung und hörte durch die Stürme der Revolution 1918 ganz auf. – Über ein halbes Jahrtausend haben die Hoftrompeter (urkundlich nachweisbar) ihren Fürsten treu gedient in Krieg und Frieden als Musiker, Furiere, Kuriere usw. Eine neue Zeit mit verändertem Geschmack brachte es mit sich, daß sie zurücktreten mußten vor anderen Dienern ihrer Herren. Stolz aber können sie zurückblicken auf ihr Wirken am Wettiner Hofe in dem erhebenden Bewußtsein, bis zuletzt ihre Pflicht getan und stets die gnädige Anerkennung ihrer Fürsten gefunden zu haben.



Instrument und Tätigkeit der Hoftrompeter.

Das Instrument der Hoftrompeter alter Zeit war die „Trummet“, die Trompete. In den ersten Jahrzehnten des 15. Jahrhunderts scheint bei uns die langgestreckte Busine von der zweimal gebogenen Trompete abgelöst worden zu sein[2], zunächst von der S-förmig gebogenen, ohne jede Verbindung der Windungen, sodann von der, wie sie noch jetzt gebräuchlich ist. Vielleicht kam sie von Italien, wie der Name „trombetta[3] vermuten läßt, über Süddeutschland – 1426 soll Kaiser Sigismund der Stadt Augsburg das Privilegium gegeben haben, Stadt-Trompeter zu halten[4] – zu uns. Es ist auch möglich, daß sie von den Niederlanden oder Nordfrankreich her in Deutschland eingeführt wurde. In den Rechnungen des Herzogs der Normandie kommen 1348 schon Trompeten vor,


  1. Codex Legum Militarium Saxonicus, S. 1191 f.
  2. 1407 noch „Posuner“ = Businer, 1467 Tromettin. (Kop. 32, fol. 69 b. – Loc. 4335, Nr. 18, f. 102.)
  3. Eichhorn, Die Trompete in alter und neuer Zeit. S. 2. (Dante, Inferno Cant. XXI.)
  4. Altenburg, S. 22.