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Seite:Heft29VereinGeschichteDresden1921.djvu/96

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Anhang.
Nr. 1.
Aus: „Musica Instrumentalis. Deudsch.

Martinus Agricola. (Magdeburg 1528, am tage Bartholomei) S. 16.

Die ander art der Instrument/des Ersten geschlechts / nemlich der Pfeiffen/ die durch menschlichen wind geblasen mügen werden/ vnd keine finger löcher haben/wie folget.

Etliche aber haben der löcher keins
Nur allein oben vnd vnden eins.
Auff diesem wird die melodey / allein
Durchs blasen vnd ziehen gefüret rein.
Als sein Busaun Trumeten vnd Claret
Wie es hie folgende gemalet steht.
Davon sag ich nicht viel zu dieser stund
Denn ich hab auch noch nicht den rechten grund.
Wo ich ihn aber werde erlangen
So soltu jhn recht von mir empfangen.
Idoch sol es also schlecht nicht hin gan
Ich wil dir sie gemalet zeigen an.“

Nr. 2.
Die Artikel der Hof- und Feldtrompeter vom Jahre 1653.

Wir Ferdinand der III. von Gottes Gnaden erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien, zu Hungarn, Böhmen, Dalmatien, Croatien, Sclavonien König, Ertz-Herzog zu Öesterreich u. s. w. Bekennen öffentlich mit diesem Briefe und thun kund allermänniglich, daß Uns unsere, wie auch derer, bey gegenwärtigem Reichs-Tage in Unserer und des Heil. Röm. Reichs-Stadt Regenspurg, an- und abwesenden Churfürsten, auch anderer Fürsten und Stände, Hof- und Feld-Trompeter und Heer-Paucker in Unterthänigkeit zu vernehmen gegeben, was massen der Durchlauchtigste Fürst und Herr, Ferdinand der II. Unser freundlich geliebter Herr Vater, glorwürdigsten Andenckens, den 27. Febr. des 1623 Jahres bey der damaligen allhier gewesenen allgemeinen Reichs-Versammlung, die von damaligem Kayser Chur- und Fürsten befundenen Feld- und Hof-Trompetern und Heer-Pauckern eingereichten Puncte und Artickel, wie es mit Aufdingen, Lehr- und Freysprechen der Jungen, Auch wie es sonsten in einem und andern soll gehalten werden, gnädigst confirmiret, auch auf weiter beschehenes unterthänigstes Anhalten, hernach den 24. Octobr. Anno 1630 in Ansehung ihrer vielfältig-tapffern, redlich- und treuen Diensten, dieselbe vermehret verbessert und bestätiget haben. Nachdem aber entzwischen, sowol Unserer Kayserlichen, als Chur- und fürstlichen, auch anderer Soldatesca dienende und wohnende Hof- und Feld-Trompeter und Heer-Paucker eine Zeithero unterschiedliche Difficultäten, Irrungen und Mißbräuche, so nicht allein ihrer Ritterlichen Kunst, sondern auch denen vorhin verliehenen Kayserl. Privilegien zuwider befunden, welche bey ehrlichen Zusammenkünften offt und viel allerhand Mißhelligkeiten, Streit und Zanck verursachet, so hätten sie bey nunmehr erlangtem Frieden, auf angestellte und gepflogene freundliche Unterredung, wie diesen bishero wider ermeldte Freyheit eingerissenen, und etwa noch ereignenden Gebrechen, und Mißbräuchen gesteuert, dieselbe hinfüro in Puncten besser gehalten, fleißig, beobachtet, und ihre Kunst auch weiter befördert und vermehret werden möchte, gewisse Artickel, welche theils aus den alten Kayserl. Privilegiis gezogen, theils aber nach jetzigen Stands Nothwendigkeiten, doch den vorigen gemäß, von neuen