Seite:Heft30VereinGeschichteDresden1926.djvu/118

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Oberleutnant Carl Neumann auf. Der letztere wurde am 11. Juli 1851 gewählt, nahm aber die Wahl nicht an, weil die Kommandantenstelle, wenn sie wirklich vollkommen ausgefüllt werden solle, noch bei weitem größere Opfer, als er in seiner langen Kommunalgardendienstzeit schon gebracht habe, erfordere und endlosen Ärger und Feindschaft noch als Zugabe bringe. Der Rat, an der Möglichkeit weiterer Vorschläge verzweifelnd, stellte die Entschließung dem Ministerium anheim. Noch versichert sich das Ministerium des ausdrücklichen diesmaligen Verzichts des Stadtrats auf sein Recht zur Mitwirkung bei der Kommandantenwahl, und dann – schweigt es. Auch in der Bevölkerung war allmählich angesichts solcher Verschleppung völlige Teilnahmlosigkeit eingetreten. Noch eine kurze Anfrage der Stadtverordneten beim Rat im November 1852, noch ein Versuch im Mai 1853, von vierzig Kommunalgardenoffizieren, denen dieser „amphibienartige Zustand drückend“ war, unternommen, die Sache der gänzlichen Vergessenheit zu entreißen durch eine Eingabe ans Ministerium, die der Rat zu vermitteln sich weigert – und die Kommunalgarde Dresdens ist sang- und klanglos eingeschlafen. Die Zeit war über sie hinweggerauscht. Mit einer größeren, gleichfalls in Begeisterung geborenen Einrichtung ihrer Zeit, mit der deutschen Flotte, teilte sie das gleiche klägliche Schicksal: ihr Inventar wurde im Jahre 1858 versteigert – nach Abzug der Kosten für 666 Taler 23 Neugroschen 7 Pfennig! Im Adreßbuch behauptete sie noch einige Jahre hindurch ihren Platz, ohne ihn ganz ausfüllen zu können; 1853 und im folgenden Jahr steht die bündige Bemerkung da: „Ist noch nicht geordnet“; und von 1855 ist sie auch da ganz und für immer verschwunden. Sie war ausgelöscht, wie ein niedergebranntes Licht.

In anderen Städten ließ man sie vorläufig noch weiterbestehen, bis sie nach und nach verging. Die hohe Auffassung von ihr schwand auch im Volk unaufhaltsam dahin. Es hatte den Geschmack an einer Einrichtung verloren, die es zu Beginn so stürmisch begrüßt hatte. Und so ward Vergessenheit ihr Los. Sie hatte nicht die Zukunftsbedeutung, die man ihr lange Zeit beimaß, sondern nur Zeitbedeutung. Sie war ein Kind der Revolution und auch wieder ein Opfer der Revolution. Und so behielt jener Kammerredner (Appellationsrat Roux) recht, der 1837 weissagte: „Die Communalgarde ist ein Kind der Zeit, ist mit der Zeit gekommen und wird sich ebenso dereinst mit der Zeit ausleben.“