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verteilt seien und daß nunmehr die Nationalgarde bestehe: aus der Schwadron mit 109 Mann und dem Bataillon zu Fuß mit Stab und 8 Kompanien von zusammen 869 Mann. Für die künftige Rekrutierung war durch den gleich nach Eingang des königlichen Reskripts vom 15. August gefaßten Ratsbeschluß gesorgt, daß niemandem mehr das Bürgerrecht erteilt werden solle, der nicht zur Nationalbürgergarde treten wolle.

Ganz ohne Ansehung der Person scheint das Aushebungsgeschäft nicht gehandhabt worden zu sein. Wenigstens klagt der Kommandant damals ausdrücklich, daß größtenteils nur der ärmere Teil der Bürger zur Garde genommen sei, wogegen sich allerdings der Rat verteidigt, die Aushebung sei ohne alle Ausnahme und Vergünstigung erfolgt. Auch 1828 wieder dieselbe Klage: der Kommandant schlägt eine Auswahl ganz verarmter Personen zur Ausstreichung vor. Der Rat aber weist den dabei ausgesprochenen und nur aus der Armut gefolgerten Verdacht einer möglichen Veruntreuung der Ausrüstungsstücke zurück und tritt für Beibehaltung dieser Armen bei, mit der bezeichnenden Begründung, daß man sonst „die Last des Dienstes anderen Bürgern aufbürden würde“. Auch liegen Fälle vor, wo der Rat sich für die Dienstpflichtbefreiung angesehener Personen – Buchdrucker Ramming, Bankherr Egg, Buchhändler Gottlieb Wagner – sehr nachdrücklich eingesetzt hat. Die ganze Frage der Aushebung Ärmerer war, wie die Kommandanten auch richtig sahen, von nicht zu unterschätzender Bedeutung für die Zuverlässigkeit der Garde in unsicheren Zeiten. Daß es tatsächlich unzuverlässige Bestandteile in der Nationalgarde gab, zeigte sich 1830.

Am 29. April 1810 vormittags marschierte nun die gesamte Garde zu Fuß und zu Pferd auf dem Altmarkt zum Fahneneid auf. Vorher wurden im großen Ratssitzungszimmer neue Offiziere verpflichtet. Dann wurden die neue Fahne für die Fußgarde und die Standarte für die Gendarmerie – beide vom König verliehen – in die Mitte der im Viereck ausgestellten Truppe getragen und feierlichst übergeben. Im Angesicht dieser Sinnbilder schwuren nun die Schwadron und die acht Kompanien durch lautes und wörtliches Nachsprechen den Eid, der auch wieder die Verteidigungsformel enthielt. Darauf legte der General Thielmann seinen Auftrag nieder und verwies die Garde