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Seite:Heft30VereinGeschichteDresden1926.djvu/28

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General von Dobschütz, der ihr dabei künftighin Erleichterungen des Wachdienstes in Aussicht stellte. Bei feierlichen Einzügen wirkte die Garde in Gesamtheit durch Einholung und Reihenanfstellung, so bei denen Napoleons oder der verbündeten Monarchen und namentlich bei der Heimkehr des Königs aus der Gefangenschaft am 7. Mai 1815. Für ihr gesamtes Wirken während der Kriegsjahre wurde der Garde vom Rat der Stadt aufrichtiger Dank ausgesprochen und das ausdrückliche Zeugnis ausgestellt, daß sie unter ihrem Kommandanten „mit unermüdeter Anstrengung zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung mitgewirkt, auch gegen das fremde Militär sich mit Ernst und Festigkeit benommen und ... Achtung ... bei den fremden Truppen und deren Befehlshabern sich zu erwerben gewußt“ habe. Auch der König gab der Garde und ihrem Kommandanten Major Bonniot bei dessen Übertritt in den Ruhestand im November 1815 seine „Allerhöchste Zufriedenheit" zu erkennen.

Es begann für die Nationalgarde eine neue Zeit mit veränderten Daseinsbedingungen. Innere Ruhe und äußerer Frieden standen für absehbare Zeit in sicherer Aussicht. Kein Wunder, daß sich da auch der alte Widerstand gegen den „militärischen Geist“ wieder regte. Der neue Kommandant, Major Haynemann, hatte sich kräftig dagegen zu wehren. Eine führende Rolle im Angriff spielte der Rat der Stadt, der auch voranging. Der erste Schritt im September 1815 war noch sehr vorsichtig und zurückhaltend, vorerst nur die Fühler ausstreckend. Gelegenheit dazu gab die Regierung selbst, die den Ausbau des Bürgermiliz- und Schützenwesens über das ganze Land hin plante und vom Rat Auskünfte über die Verhältnisse im Lande und besonders in Dresden verlangte. Die Stellungnahme des Rates war von zwei Gesichtspunkten bestimmt. Der erste war die Sorge, daß unter dem häufigen Wachdienst das bürgerliche Gewerbe leiden und durch den militärischen Geist der Sinn für Häuslichkeit, Fleiß und Sparsamkeit abhanden kommen könne. Der zweite war der Kostenpunkt: in den Jahren 1809—1816 hatte der Gesamtaufwand über 33000 Taler ausgemacht, und der regelmäßige Jahresaufwand betrug rund 3000 Taler. Die Stadtkriegsschuldentilgung machte ja äußerste Sparsamkeit zur Pflicht. Deshalb regte der Rat im September 1817 bei der Wirtschaftskommission der Nationalgarde die Prüfung der Frage an, ob