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Seite:Heft30VereinGeschichteDresden1926.djvu/86

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Käsekäulchen buk. Die fröhliche Geselligkeit bezeugen auch viele Tafellieder zu Kompaniefestlichkeiten. Im Winter wurden Bälle abgehalten, zu deren Kosten kleine Beisteuern gesammelt wurden. Ein auf den Ernst der Sache bedachter Arzt schlug im Juli 1848 vor, die Bälle wegfallen zu lassen und aus den Beisteuern eine allgemeine Kommunalgardenkrankenkasse zu errichten.

Eine eigentliche Uniform hatte die Kommunalgarde nicht und sollte sie nach Vorschrift nicht haben. Aber bei der großen Ungleichheit der bürgerlichen Kleidung ergab sich doch das Bedürfnis einer gleichmäßigen Bekleidung. Bei dem Bestreben, eine solche herauszubilden, galt es die Eitelkeit zu verbannen, die sich gern mit glänzenden militärischen Abzeichen schmücken wollte. Es gab manche Aussprache darüber im Kommunalgardenausschuß. Aber es gelang, den Standpunkt der Schlichtheit folgerichtig durchzusetzen. So bildete sich – ähnlich, wie wir es heute etwa bei den Turnern sehen – eine Art gemeinsamer Tracht heraus, nach und nach, durch freiwillige Übereinkunft, ohne Befehl und ohne bestimmte Verabredung: blauer Rock mit stehendem blauen Kragen und zwei Reihen blauer Knöpfe, dazu die tschakoartige blaue Mütze mit Lederdeckel. Diese Tracht genehmigte das Generalkommando am 19. März 1832. Die genehmigten Rangabzeichen für Offiziere und Unteroffiziere waren: weiße Schärpe für die Offiziere, von den Hauptleuten quer über die Brust, von den Zugführern um den Leib zu tragen, weiße Schleife im Knopfloch für Rottmeister und Feldwebel. Seit Februar 1846 war genehmigt, daß alle Kommandanten bis zum Bataillon herab dreieckigen Hut mit Federstutz und Epaulets mit silbernen Fransen, Kommandant und Unterkommandant außerdem noch eine silberne Stickerei am Kragen trugen. Den Tambours waren rotwollene Epaulets mit Fransen gestattet. Die reitende Abteilung trug als besonderes Abzeichen Schildchen und kleine Epaulets mit Messingeinfassung. Neben der genehmigten Tracht war jede andere Kleidung, außer der gewöhnlichen bürgerlichen, streng untersagt – das eigentliche Erkennungszeichen im Dienst war und blieb die weiße Binde am linken Arm, dazu an der Kopfbedeckung die Kompanienummer und die Nationalkokarde; seit 1848 durfte das auch die schwarzrotgoldene sein. Die Tracht empfahl sich durch Einfachheit und Billigkeit. Daher wurde sie 1837 im Landtag als Muster für