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her, die in andern Völkern nicht sind, wie sie in Israel gewesen, darum dieselben außer den jüdischen nicht gehalten werden und mit der jüdischen Polizei untergegangen sind.

 266. b. Andere Gesetze, ob sie wohl in allen Polizeien Statt haben können, sind durch göttliche Autorität abgeschafft worden, so daß Niemand weiter an sie gebunden ist, z. B. 5 Mos. 24, 1. Diese hat der Herr Christus widerrufen Matth. 19, 8. 9.

 267. c. Gesetze, welche bei uns täglich gehalten werden, und nirgends abgeschafft sind, als: wie es mit dem vorsätzlichen und unvorsätzlichen Todschlag zu halten sei, 4 Mos. 35, 16. ff.; was der Richter Amt sei 5 Mos. 1, 16. 17. 16, 19. 20.; wie den Armen zu helfen, 5 Mos. 15, 7. ff.; von Zeugnissen 5 Mos. 19, 15. ff. u. s. w. Solches Alles, weil es auf das Moral-Gesetz gegründet ist, und aus diesem herfließt, wird im N. T., als damals gültig, angezogen Matth. 15, 4., aus 2 Mos. 21, 15.; Apost. Gesch. 23, 5. aus 2 Mos. 22, 28., auch hat uns Gott von dessen Gehorsam nirgends entbunden.

 268. Das Moral- oder zweier-Tafeln Gesetz begreift in sich die zehn Gebote, welche eigentlich und vornämlich vor göttlichem Gerichte verbinden, auf deren Befolgung Gott Segen und Leben, auf deren Uebertretung aber Fluch und ewiges Verderben gesetzt hat.

 Bei diesem ist zweierlei zu beherzigen: 1) aus welchem Recht Gott diesen Gehorsam von uns begehre? und 2) ob das Gesetz von Jemanden erfüllt und daraus