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aber nicht glauben, daß Jemand für ihn bezahlt habe, wäre wohl gar so vermessen, daß er keiner Schuld geständig sein wollte, oder meinte, sich selbst aus den Schulden los wirken zu können, wollte keinen Zahler wissen noch erkennen, oder verließe sich auf seine guten Freunde und Bekannten, daß sie ihm loshelfen würden, setzte also auf diesen Erlöser, der für ihn bezahlet hat, gar kein Vertrauen, dieser stieße damit die erworbene Gnade von sich, würde ihrer nunmehr verlustig, und müßte in seinem Gefängnisse verderben.

 523. Nicht anders thun die Ungläubigen, welche die Gnade, die durch Christum uns geworden ist, und ihnen verkündigt wird, für ein Gedicht halten, oder doch ihr Vertrauen nicht auf Christum setzen, vielmehr aber auf anderer Menschen Heiligkeit oder ihre eigenen Werke, und vermessen sich selbst, daß sie fromm und ohne Sünde seien, u. s. w. Die bleiben in ihren Sünden und verderben darinnen ewiglich; die Andern, die diese fürchterliche Botschaft von der Vergebung ihrer Sünden für wahr halten, und ihr Vertrauen auf Christum, den Sündenbüßer, setzen, alles ihres Jammers überhoben werden, und zu der versprochenen Seligkeit gelangen.

 524. Aus dem, was bisher erwiesen worden ist, ist zu entnehmen, daß die Rechtfertigung nicht irgend einer Tugend des Menschen zugeschrieben werden dürfe, sondern daß sie allein des Glaubens Werk sei. Röm. 3, 28. „Wir halten, daß der Mensch gerecht werde, ohne des Gesetzes Werk, allein durch den Glauben.“ Gal. 2, 16. „Wir wissen, daß der Mensch durch des Gesetzes Werke nicht gerecht wird, sondern durch den Glauben an Jesum Christum.“ Röm. 4, 5. „Dem, der nicht mit Werken