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Seite:Heinrich Brandt - Darlegung der Glaubenslehre der evangelisch-lutherischen Kirche.pdf/342

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der Sünde ist, da ist nicht mehr Opfer für die Sünde.“ Daraus folgt: durch Christi Opfer ist Vergebung der Sünden, und darum ist dadurch alles Opfer für die Sünde (also auch die Messe) aufgehoben; oder also: Nach Christi Opfer bleibt dennoch ein Opfer für die Sünde (die Messe), darum ist durch Christi Opfer nicht Vergebung der Sünden.

 712. Weil in dem Meßopfer kein Blut vergossen wird. In der Epistel an die Hebräer 9, 22. haben wir diese Regel: „Ohne Blutvergießen geschieht keine Vergebung.“ Aus dieser Regel nun ist zu schließen: In allem Opfer für die Sünde wird Blut vergossen, in der Messe wird kein Blut vergossen (wie sie auch nicht für ein blutiges Opfer ausgegeben wird), darum ist die Messe kein Opfer für die Sünde.

 Es thut nichts dazu, wenn man sagen wolle: In der Messe wäre ja das Blut Christi. Denn gesetzt, daß dem also wäre, so wird doch Christi Blut in der Messe nicht vergossen, wovon allein die Rede ist; und gleichwie derjenige, der Ochsen und Böcke für den Herrn brachte, auch Blut mitbrachte, aber solches Blut nicht eher von Sünden reinigen konnte, bis es vergossen wurde, so kann, wenn in der Messe auch Blut wäre, solches nicht reinigen, es werde denn vergossen; weil dieß aber nicht geschieht, also kann auch die Messe nimmermehr für ein Sünd-Opfer gehalten werden.

 713. Was nun (nach §. 701.) des Herrn Christi Werk und Verrichtung anbelangt, so ist die vornehmste die sacramentliche Vereinigung seines Leibes mit dem gesegneten Brod und seines Blutes mit dem gesegneten Kelch. Oben ist nach Paulus