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er will, und es diensam ist. Das heilige Abendmahl den Kranken aufzudrängen, empfiehlt sich ebenso wenig als es unrichtig ist, das Verlangen nicht zu erwecken. Nur, daß nicht ein Gottesurteil von seinem Genuß erwartet werden darf, wie auf dem Lande der Entscheid zur Besserung oder Verschlimmerung des Befindens erhofft wird. Daß bei dem Kranken die heilige Handlung, soweit es mit ihrer Würde sich verträgt, abgekürzt wird, ist ein Werk der Barmherzigkeit.

 Wenn der Kranke den Beistand des Seelsorgers, mit dem, wenn alles rechter Art ist, ihn ein Vertrauensband verbindet, für die Todesstunde erbittet, so stelle sich der Geistliche gerne bereit. Es wird bekannt werden, daß er zu den Sterbenden geht und sie stärkt, und wird Vertrauen finden. Er sorge dafür, daß um den Sterbenden kein Getümmel sei (Mark. 5, 39), die Menge der Leute weiche, die nicht die Heilsbegierde, kaum die Teilnahme hergeführt hat, bete nicht viel, aber kräftig mit dem Kranken, sage ihm kurze stärkende Worte, am besten längst vertraute Liederverse und segne beim Herannahen der Todeszeichen auf dem Antlitz den Kranken mit einem unsrer alten, majestätischen Valetsegen aus, danke dann für die Erlösung und spreche wohl ein kurzes Wort der Tröstung und Mahnung an die Hinterbliebenen. Gut wird es sein, und wäre es nur fürs eigne Sterben, wenn der Pfarrer über die Beobachtungen am Sterbebett sich Aufzeichnungen macht. –

 Daß mit diesen kurzen Worten die unübersehbare Menge von Fragen, die jeder Krankenbesuch anregt, nicht berücksichtigt sein kann, ist zutage. Aber einige Winke