Seite:Hermann von Bezzel - Der Dienst des Pfarrers.pdf/112

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Die Kirche will nicht den Lehrer bevormunden, einengen, um sein Ansehen bringen, sie will mit ihm arbeiten, mit ihm, ja von ihm lernen, aber nicht geduldet, sondern in Ausübung eines Rechts. Der fachmännischen Erudition alle Ehre, es ist in den letzten dreißig Jahren zu ihrer Hebung und Vertiefung viel geschehen, und wir sind nicht gemeint zu glauben, daß der praktische Kurs, den die jungen Theologen auf der Universität besuchen, schon fachmännische Kenntnisse vermittele. Aber um eine technische Aufsicht und Beratung handelt es sich nicht – für sie sind die Bezirksoberlehrer, die Kreisschulinspektoren die geordneten Größen –, es soll nur die Gemeinde sehen, daß ihr Geistlicher der Schule nahe ist und mit dem Lehrer eins sein will, aber auch nahe sein muß, wenn es dem Lehrer nicht gefällt. Es sind unnatürliche Verhältnisse, wenn die beiden neben dem Elternhause zur Erziehung berufenen Instanzen nicht miteinander arbeiten. Der Takt und die Ehrerbietung, welche einem Diener Christi zustehen sollen, verbieten ihm es anders zu halten als Röm. 12, 10 geschrieben ist. Daß viele Geistliche die Schule „um des Friedens“ willen nimmer besuchen, ist einfach nicht richtig: εἴτε διακονιαν, ἐν τῇ διακονίᾳ, nicht ἔξω διακονίας. Noch ist es seine Pflicht, in deren Ausübung ihn eine höhere als menschliche Obrigkeit stützt und schützt. Daß dieses Nebenamt dem Geistlichen die Aufgabe stellt, mit den Verordnungen und Gesetzen des Volksschulwesens, mit den Schulplänen und der Schulordnung sich vertraut zu machen, Fachliteratur zu studieren, ihn aber auch willig macht, in Krankheitsfällen helfend einzutreten, sei nur