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der mündliche Verkehr noch möglich ist, und an das Herrenwort Matth. 18, 15 erinnern. In solchem Zwiegespräch kann und soll der Pfarrer auch sein Unrecht, selbst wo er es noch nicht einsieht, als möglich anerkennen und willfährig sein, solange er noch mit seinem Arbeitsgenossen auf dem Wege ist, und das Siebenmalsiebzigmal Matth. 18, 22 nicht vergessen, auch auf die Gefahr hin nicht, daß ihm als Schwäche ausgedeutet wird, was doch Stärke war. Und mit aller Gewalt soll er dem Feinde wehren und absagen, der mit Freuden Unkraut säet herüber und hinüber und unter die Leute trägt. Es wird, wenn er ein reines Gewissen bewahrt, auch die Zeit kommen, wo er Vergebung bereiten kann. Wenn aber gehandelt werden muß, dann werde gehandelt und nicht geredet. Die Tat befreit.

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 2. Auf dem Gebiete der Armenpflege. Es ist doch nicht nur ein Notbehelf, etwa aus ökonomischen Gründen, daß der Staat dem Geistlichen auf dem Lande (in den Städten wenigstens im Armenpflegschaftsrat, besonders nach den neuen Gesetzen) die Leitung der gesamten Armenpflege übertragen hat, es spricht die Erkenntnis, daß diese Arbeit seinem Amte verwandt und bei ihm wohl geborgen sei. Mit dem genauen Einblick in das Armenhaus und in die Verhältnisse der konstatierten Armen, denen er nachgeht und nachfragt, verbinde er die Gabe, seinen Beirat zur Barmherzigkeit zu erziehen. Es ist dem hartarbeitenden Bauern schwer, vielleicht einem abgehausten und heruntergekommenen Manne, dessen Verhältnisse einst besser gewesen waren als die seinigen, Unterstützung zu bewilligen. Er kann das Wort nicht