Seite:Hermann von Bezzel - Der Dienst des Pfarrers.pdf/120

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

und sich beraten lassen, indem er rät. Es ist auf dem Lande die große Kunst, gute Rede zu bringen, in der Stadt die noch größere, zuzuhören und zurückzutreten, um doch zur rechten Zeit einzutreten. Wenn der Kirchenvorstand das wird und ist, was er sein soll, müssen seine Sitzungen wie Oasen sein, von denen aus man überschaut und überlegt, in denen man zu neuer Wanderung sich stärkt.




Kapitel XI.
Das außeramtliche (Privat-) Leben des Geistlichen.

 1. Unsre alten Väter, vorab Johann Gerhard, widmen dem Stande der Ehe lange Abhandlungen (de coniugio ministrorum ecclesiae l. c. pag. 153–214). Zuerst die Abhandlung über den Zölibat, sodann folgt der Schriftbeweis für Zulässigkeit der Priesterehe aus I. Tim. 3, 2, Tit. 1, 6, I. Kor. 9, 5, I. Kor. 7, 25, aus der Gestattung durch göttliches und natürliches Recht, aus der Seltenheit der Gabe der Enthaltsamkeit, aus der Geschichte ab exemplorum paritate, aus der Würde dieses ehelichen Lebens, aus der Hochschätzung des Sakraments der Ehe in der katholischen Kirche, aus den Beschlüssen der Konzilien, aus dem Alten Testament und den Beispielen heiliger Ehen. Die Väter zeigen dadurch, daß die Ehe des Geistlichen ihnen bedeutsam genug ist, vielfältig und allseitig erwogen zu werden.

 Es soll auch hier ein kurzes Wort nicht fehlen, weil das Pfarrhaus kaum je eine so bedeutsame Mission gehabt hat als in unsren Tagen, da die Neugeburt unsres Volks,