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sich nicht beirren zu lassen, ja auf die Einladung zu verzichten, deren Befolgung den Diener der Kirche oft in peinlichere Lage bringt, als deren Vermeidung. Trinkspruch und Taufrede reimen sich selten zusammen. Ein Diener aber des Herrn frage, wie Chrysostomus sagt, nicht ob er den Menschen, sondern ob er Gott gefalle.

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 c) Die Konfirmationsrede. Die Kirche der Reformation ist mit der Lehre von der Konfirmation noch nicht fertig, und erst die Not der kommenden Zeit wird sie zwingen, sich klar über Wesen und Unwesen der Konfirmation zu werden. Der Überschätzung mit der solennen Formel: Nimm hin den Heiligen Geist, der Lehre von dem sakramentalen Wert der Handlung, deren virtus ac valor in sehr allgemeinen Ausdrücken angegeben ward, ist notwendigerweise die Unterschätzung gefolgt: kirchlicher Abschluß der Schulzeit, daneben noch Mündigerklärung der Kirchglieder und Zulassung zum Herrenmahl, beides als schmückende Sinnigkeiten. Der feierlichen Absage und Zusage des Taufgelübdes, der Verpflichtung zur Treue gegen die Bekenntniskirche tritt jetzt das Bestreben entgegen, keine Verpflichtung „drückender Art“ dem Kinde aufzulegen, als ob es andre Verpflichtungen gäbe als eben drückende für den nämlich, der sie nicht will, denn die Verpflichtung, welche die Kirche auflegt (I. Tim. 4, 14, I. Tim. 6, 11 ff.) ist nimmer eine Kette, die sich um den Fuß schlingt und den wahren Lebensmut niederschlägt, sondern ein fester sichrer Stab, an dem sich’s gut gehen läßt, ohne daß der Gang unstät und der Weg unsicher wird. Ob nicht Konfirmation