Seite:Hermann von Bezzel - Der Dienst des Pfarrers.pdf/56

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und Abendmahlsfeier getrennt werden soll, fragen mit Stöcker die einen, ob nicht die Konfirmation rein katechetisch gehalten werden muß als Ausweisung, welchen Ertrag der Katechumenat gehabt hat, die andern. Man nehme zunächst die bittersten Schäden wahr, teile die Konfirmandenmassen in übersehbare Gruppen, konfirmiere nicht zu frühe, im übrigen aber bleibe man bei der Erneuerung des Taufgelübdes: abusus non tollit usum. Daß Tausende nicht fähig sind, die einzelnen Stücke verstandesmäßig sich zu vergegenwärtigen, unter andren sich allzuwenig denken, berechtigt die Kirche, so lange sie nicht zur Gesinnungsgemeinschaft geworden ist, weil sie eben στῦλος καὶ ἑδραίωμα τῆς ἀληθείας ist, Stütze und Stützpunkt der Wahrheit (I. Tim. 3, 15), wahrlich nicht, von der Forderung des Bekenntnisses abzusehen, dessen Irrelevanz zugeben sich vom Herrn verlieren heißt. Dies vorausgeschickt wird die Konfirmationsrede den Kindern in kurzem zu zeigen haben, was die Kirche für sie und an ihnen getan hat, indem sie Jesum (Gal. 3, 1) vor Augen malte, den ganzen Jesus der Schrift und der Geschichte, was die Kirche um Jesu willen getan und gelitten hat und wie es Pflicht des einzelnen sei, auf diese Kirche stolz zu sein und groß von ihr zu denken, die eben in ihrer konfessionellen Besonderheit nicht im wirren Streit, aber in der wahren Behauptung ihrer Gnadengaben, der Gaben der ursprünglichen ecclesia vere catholica sich bewege und bewahre, ihr Dienst und Treue zu halten. Je weniger rührselig diese Ansprache ist, je mehr sie auf den Willen geht, daß er es für Schande achte, Jesum und die Kirche zu verleugnen und am Traualtar der Konfirmation