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Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/166

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

in Wort oder Tat. Denn wenn Anrufungen geschehen, dann wird ein offener Pakt mit dem Dämon geschlossen, und das ist offener Abfall mit Worten. Wenn das aber geschieht nur durch einfaches Werk, dann ist es Abfall mit der Tat. Und weil bei allen diesen immer der Glaube geschändet wird, weil man vom Dämon erwartet, was von Gott zu erwarten ist, deshalb gilt es immer als Abfall.“

Siehe, wie klar sie einen doppelten Abfall annehmen und einen dritten noch schweigend mitverstehen: nämlich den des Herzens! Wenn dieser fehlt, so heißen die Hexen doch Abgefallene, mit Wort und Tat. Daher müssen sie, wie gezeigt werden wird, die Strafen der Ketzer und Apostaten erleiden.

Noch eine dritte Abscheulichkeit von Vergehen ist in ihnen vor allen anderen Ketzereien. Denn wenn nach Augustinus XXVIII, 1, 2 das ganze Leben der Ungläubigen Sünde ist (und zwar ist das die Glosse zu Römer 14: Alles, was nicht aus dem Glauben ist, ist Sünde) — was soll man dann urteilen von dem ganzen Leben, d. h. allen Werken der Hexen, die doch nicht alle zur Ergötzung der Dämonen geschehen, wie Fasten, Kirchenbesuch, Kommunion usw.? Denn in alledem sündigen sie Todsünden, was folgendermaßen klar gemacht wird. So groß nämlich ist die Besudelung durch solche Sünde, daß, wenn sie auch die Möglichkeit, wieder aufzustehen, deshalb nicht gänzlich nehmen, weil die Sünde nicht das ganze Gute der Natur verdirbt und natürliches Licht in ihnen zurückbleibt; daß dennoch wegen der (dem Teufel) geleisteten Huldigung, wenn sie davon nicht absolviert werden, alle ihre Werke, auch die von der Art der guten, mehr von der Art der schlechten sind, was man bei anderen Ungläubigen nicht wahrnimmt. Denn Thomas sagt II, 2, 10 in der Frage, ob jede Handlung der Ungläubigen Sünde sei; daß, wiewohl die Werke der Ungläubigen, welche von der Art der guten sind, als Fasten, Almosengeben usw., ihnen nicht verdienstlich sind wegen des Unglaubens, welches das schwerste Vergehen ist, dennoch nicht jede ihrer Handlungen, weil die Sünde nicht das ganze Gute der Natur verdirbt, sondern in ihnen ein natürliches Licht überbleibt, eine Todsünde ist, sondern eine Handlung, hervorgehend aus dem Unglauben selbst, oder auf ihn zurückgehend, auch wenn sie von der Art der guten ist; z. B. der Sarazene fastet, um Mohammeds Fastengebot zu halten, der Jude feiert seine Feste usw., in diesen allen liegt sterbliches Tun. Und so ist das oben angeführte Wort des Augustinus: „Das ganze Leben der Ungläubigen ist Sünde“ zu verstehen.

Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 130. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/166&oldid=- (Version vom 14.9.2022)