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Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/20

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

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Zuerst hat sich der ausgezeichnete Herr Lampertus de Monte mit seiner eigenen Hand unterschrieben wie folgt: „Ich, Lam­pertus de Monte, der heiligen Theologie geringer Professor, zur Zeit Dekan der Fakultät des heiligen Wortes eben desselben Studiums zu Köln, bekenne, mit dieser meiner eigenen Hand, daß dieser von mir durchgesehene und fleißig verglichene Tractat in drei Teilen bezüglich seiner beiden ersten Teile — wenigstens nach meinem bescheidenen Urteile — nichts enthält, was den Ansichten der Philosophen, soweit sie nicht irren, entgegen sei oder gegen die Wahrheit des heiligen katholischen und apostoli­schen Glaubens oder gegen die Entscheidungen der von der hei­ligen Kirche gebilligten oder zugelassenen Gelehrten sei. Auch der dritte Teil ist durchaus zu halten und zu billigen bezüglich der Bestrafungen jener Ketzer, worüber er handelt, sofern er den heiligen Kanones nicht widerstreitet. Ferner scheint wegen der Erfahrungen, die in diesem Tractate erzählt werden, die um des Rufes so großer, hervorragender Männer, und auch Inquisi­toren willen für wahr gehalten werden, doch der Rat gegeben werden zu müssen, daß dieser Traktat (nur) gelehrten und eif­rigen Männern, die daraus gesunde, mannigfache und reife Rat­schläge zur Vernichtung der Hexen beibringen können, mitge­teilt werde, ebenso auch den Rektoren der Kirchen, wenigstens den furchtsamen und gewissenhaften, auf deren Belehrung hin die Herzen der Unterstellten zum Hasse gegen eine so pest­bringende Ketzerei entflammt werden können, zum Schutze der Guten gleichermaßen wie zur Unentschuldbarkeit und Bestra­fung der Bösen, damit sich so die Barmherzigkeit an den Guten und die Gerechtigkeit an den Bösen heller wie der Tag ergebe und in allem Gott verherrlicht werde, dem Lob und Ruhm gebührt.“ — Danach unterschrieb sich in demselben Sinne der ehrwürdige Magister Jacobus de Stralen, ebenfalls mit seiner eigenen Hand, in dieser Weise: „Ich, Jacobus de Stralen, der heiligen Theologie geringster Professor, denke nach Prüfung des erwähnten Traktates in allem übereinstimmend mit dem, was unser ehrwürdiger Magister Lampertus de Monte, Dekan der heiligen Theologie, oben angemerkt hat, was ich mit dieser Schrift meiner Hand bezeuge zum Lobe Gottes.“ — Gleicher­maßen unterschrieb sich der hervorragende Magister Andreas de Ochsenfurt, auch mit eigener Hand, wie unten: „Ueberein­stimmend scheint mir, Andreas de Ochsenfurt, jüngstem Pro­fessor der heiligen Theologie, über den Inhalt des vorgelegten Traktates zu urteilen zu sein, so weit es sich beim ersten Ein­blick ergeben hat, was ich mit der Schrift meiner Hand be­kräftige zur Förderung des in jenem ausgedrückten Zieles.“ —

Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite xx. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/20&oldid=- (Version vom 1.8.2018)