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Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/41

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

Exod. 7; ebenso auch die Worte Augustinus', de civ. dei 11, c. 17 und de doctr. christ. 2; nicht minder die anderer Gelehrter, denen zu widersprechen ganz abgeschmackt ist und die Sünde der Ketzerei nach sich zieht. Wird doch mit Recht der ein Ketzer genannt, welcher irrt in der Auslegung der Heiligen Schrift, 24. qu. 1. haeresis. „Und wer eine andere Ansicht hierüber hat, was den Glauben angeht, als ihn die Kirche gelten läßt“, ibid. und qu. haec est fides.

Daß sie endlich gegen den gesunden Sinn des Kanon streiten, wird gezeigt durch das Kirchengesetz. Denn auch die Doktoren der Kanones, über das Kapitel Si[WS 1] per sortiarias et maleficas artes 24 qu. 1. und außerdem de frigidis et maleficiatis — was wollen sie anderes, als ihre Erklärung geben betreffs der Hinderung der ehelichen Handlungen durch die Hexen, wie sie die geschlossene oder zu schließende Ehe zerstört? Sie sagen nämlich, wie auch S. Thomas 4 w. o., daß, wenn Hexenkraft über die Ehe komme vor der fleischlichen Vereinigung, sie dann, wenn sie dauernd ist, die geschlossene Ehe verhindert und zerstört; eine solche Ansicht würde über eine bloß vorgestellte und eingebildete Handlung nicht abgegeben worden sein, wie ja an sich klar ist.

Man vergleiche Hostiensis in seiner Summa copiosa; ebenso Goffredus und Raymundus, von denen man wirklich nirgends liest, daß sie Schwierigkeiten gemacht hätten über die Frage, ob eine solche Handlung für bloß vorgestellt und nicht wirklich erachtet werden könnte; sondern sie setzten das als etwas Selbstverständliches voraus; und über die Frage, wie (die Ehehinderung) für dauernd oder nur zeitweilig erachtet werden könnte, erklären sie, wenn sie über drei Jahre dauere; auch zweifeln sie nicht, ob sie in der Einbildung oder Vorstellung durch die Hexe verhängt werde; sondern sie meinen, daß wahr und wahrhaftig ein solcher Mangel durch die Macht eines Dämonen bewirkt werde, wegen des mit ihm eingegangenen Paktes, oder auch durch den Dämon selbst, ohne Hexe, mag das auch sehr selten innerhalb der Kirche geschehen, wo das Sakrament der Ehe ein verdienstliches Werk ist; aber dies geschehe unter den Ungläubigen, d. h. weil (der Dämon) bemerkt, daß er sie mit gutem Rechte besitzt, wie Petrus de Palude 4 berichtet von einem Bräutigam, der ein Idol geheiratet und nichtsdestoweniger mit einem jungen Mädchen zu tun gehabt, das[WS 2] er jedoch wegen des Teufels nicht erkennen konnte, der sich immer in einem angenommenen Körper dazwischen gelegt hatte. In der Kirche jedoch versucht der Teufel lieber durch Hexen, wegen seines Vorteils, zur Vernichtung der Seelen, solche

  1. Vorlage: Su
  2. Vorlage: daß
Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 5. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/41&oldid=- (Version vom 1.8.2018)